Der Streit zwischen der UniCredit Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) geht in die nächste Runde. Auf Antrag der Bank Austria hat die Übernahmekommission ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, bei dem geprüft werden soll, ob die Angebotspflicht bei der Gründung der Generali 3-Banken Holding im Jahr 2003 verletzt wurde.

Das teilten die Oberbank, die BTV, sowie die BKS am Freitag per Aussendung mit. Sollte eine derartige Verletzung festgestellt werden, würden die Stimmrechte der Aktionäre der Generali 3-Banken Holding ruhend gestellt, bis ein Pflichtangebot gestellt oder bis das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben ist. "Der Vorstand der Emittentin ist der Auffassung, dass keine Verletzung einer Angebotspflicht vorliegt", hieß es in den Aussendungen von Oberbank, BTV und BKS.

Vonseiten der Bank Austria hieß es indessen am Freitag: "Aufgrund neuer Informationen besteht der begründete Verdacht, dass bereits im Jahr 2003 ein Kontrollwechsel im Syndikat der 3-Banken stattgefunden hat und demnach ein Pflichtangebot zu legen gewesen wäre."

Sehr vereinfacht ausgedrückt geht es darum, dass die Generali 3-Banken Holding die Generali 2003 als Syndikatspartner in der Bankengruppe ersetzt hat. Die Übernahmekommission hatte das damals erlaubt, ohne dass ein Pflichtangebot für die Anteile an der Generali 3-Banken Holding gelegt werden musste. Die Bank Austria hat nun bei der Übernahmekommission den Antrag gestellt, diese Entscheidung noch einmal zu überprüfen.

Seit dem Vorjahr tobt ein heftiger Streit zwischen Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe. Dabei hatte die UniCredit Bank Austria der Bankengruppe vorgeworfen, die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Kapitalerhöhungen selbst finanziert und das Geld untereinander im Kreis geschickt zu haben. Die Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. Im Februar entschied ein Schiedsgericht, dass bei den Kapitalerhöhungen alles rechtens gewesen sei.

bel/cri

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