Streit um Mobilfunk-Markt: Netzagentur wird zum Schiedsrichter
22.09.2020 | 17:59
Wegen festgefahrener Verhandlungen zwischen
Telekommunikationsfirmen wird die Bundesnetzagentur erstmals zum
Schiedsrichter am Mobilfunkmarkt. Ein entsprechender Antrag von
United Internet/!&1 Drillisch sei eingegangen, nun würden die
verschiedenen Unternehmen angehört, teilte die Netzagentur am
Dienstag in Bonn mit. United Internet
Hintergrund des Streits ist die Versteigerung von
5G-Mobilfunkfrequenzen 2019. Damals griffen nicht nur die
alteingesessenen Netzbetreiber Deutsche Telekom
Bisher konnte sich 1&1 Drillisch aber mit keinem dieser drei Konzerne einigen. Eine Zusammenarbeit mit Telefónica ist am naheliegendsten, da beide Firmen ohnehin schon kooperieren beim aktuellen langsameren 4G-Standard. Allerdings verkrachte sich die Firma von Ralph Dommermuth kürzlich mit dem Münchner Konkurrenten wegen dessen Rechnungen für 4G-Netzkapazitäten. Mit der Netzagentur als Schiedsrichter sollen die separaten brachliegenden Verhandlungen mit der Telekom und Vodafone neuen Schwung bekommen.
Branchenkenner haben aber Zweifel, ob 1&1 Drillisch tatsächlich Kapazitäten von einer dieser beiden Firmen kaufen will oder diese Gespräche nur aus Verhandlungstaktik sucht: Um Telefónica zu signalisieren, dass man anderswo vielleicht billiger einkaufen könnte. Ein Vodafone-Sprecher sagte am Dienstag, die Verhandlungen seien "ruhend" gestellt - Drillischs Forderungen seien bisher wirtschaftlich nicht tragbar gewesen. Man sei aber "nach wie vor offen für einen Deal, dessen Ergebnis beiden Seiten gerecht wird".
Für Endkunden ist die Frage, ob 1&1 Drillisch es wirklich zum vierten deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber schafft, durchaus wichtig. Denn Experten rechnen damit, dass der Wettbewerb sich durch den neuen Marktteilnehmer verschärft und die Angebote sich verbessern./wdw/DP/nas
ISIN DE0005545503 DE0005557508 GB00BH4HKS39 DE0005089031 DE000A1J5RX9
AXC0297 2020-09-22/17:59
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.