Nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel müssen viele betroffene Mieter-Haushalte in der Hauptstadt fürchten, dass Nachzahlungen fällig werden. Die Vorschriften des Mietendeckels seien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nichtig, erklärte die Bauverwaltung am Mittwoch.

"Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben."

Das Bundesverfassungsgericht hatte das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz am Donnerstag für nichtig erklärt. Es betrifft rund 1,5 Millionen Wohnungen. Der Vonovia -Konzern erklärte, keine Nachforderungen zu erheben.

Bausenator Sebastian Scheel (Linke) kündigte an, der Senat werde am Dienstag über Konsequenzen beraten. "Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln." Zugleich erklärte Scheel, dass nun der Bund die Aufgabe habe, entweder ein Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder den Ländern die Kompetenz dazu zu übertragen./bf/DP/fba

 ISIN  DE000GSW1111  DE000A0HN5C6  DE000A1ML7J1

AXC0144 2021-04-15/10:56

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