Mit möglichen Dieselfahrverboten in Frankfurt befasst sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof an diesem Dienstag (10.15 Uhr). In dem Berufungsverfahren wird über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen zu hoher Schadstoffwerte in der Luft entschieden. Beklagte Partei ist das Land Hessen, das für die Luftreinhaltung zuständig ist. Für das Verfahren in Kassel sind zunächst zwei Tage angesetzt. Wenn die Zeit am (heutigen) Dienstag nicht reicht, soll die mündliche Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt werden. (9 A 2691/18)

Die Umwelthilfe hatte wegen zu hoher Luftverschmutzung in bundesweit mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Auch hessische Kommunen waren betroffen: Die landesweit bisher einzigen Fahrverbote gelten auf zwei Straßen in Darmstadt. Wiesbaden konnte dies abwenden, indem die Stadt ein millionenschweres Maßnahmenpaket für sauberere Luft zusagte. Im Fall von Limburg und Offenbach laufen noch Klagen, über die noch nicht entschieden wurde.

In erster Instanz war die Klage der Deutschen Umwelthilfe für Fahrverbote in Frankfurt erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hatte Ende September sogar eine Fahrverbotszone vorgesehen, die sich auf das Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken könnte.

Einen entsprechenden Eilantrag, dieses Verbot vor der endgültigen gerichtlichen Klärung umzusetzen, lehnte der Verwaltungsgerichtshof aber ab. Frankfurt hat bereits Schritte für bessere Luft eingeleitet. Dass es zu vorübergehenden und beschränkten Dieselfahrverboten auf einzelnen Straßen kommen könnte, hat die Stadt zuletzt trotzdem nicht ausgeschlossen.

Ihrer Ansicht nach braucht es aber kein flächendeckendes Fahrverbot, da zuletzt an einigen Messstellen die gemessenen Schadstoffwerte gesunken seien. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel höchstens 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein. Vor allem Dieselmotoren werden für die hohen Schadstoffwerte verantwortlich gemacht./geh/DP/jha

 ISIN  DE0005190003  DE0007100000  DE0007664039

AXC0021 2019-12-10/06:18

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