Nach der Sichtung einer Drohne ist der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Freitagnachmittag für eine halbe Stunde eingestellt worden. Das Fluggerät war im Süden des Flughafens gesichtet worden, wie ein Sprecher des Betreibers Fraport berichtete. Zunächst war von zwei Drohnen die Rede gewesen.

Laut Deutscher Flugsicherung machte sich die Bundespolizei mit einem Hubschrauber auf die Suche nach der Drohne, konnte sie aber nicht mehr sichten. Der Flugbetrieb wurde um 17.45 Uhr nach einer halben Stunde Unterbrechung wieder aufgenommen. Am größten deutschen Flughafen waren an diesem Tag von 1439 Flügen bis zum Abend rund 60 annulliert worden, die meisten allerdings im Zusammenhang mit einer Computerpanne im Flugsicherungszentrum Langen. Wegen der Drohne kamen weitere Verspätungen hinzu, wie ein Fraport-Sprecher sagte.

In den vergangenen Monaten hatte es mehrfach Flughafensperrungen nach Drohnensichtungen in der Umgebung gegeben, unter anderem an den Londoner Airports Heathrow und Gatwick. Am Donnerstag hatte Bundespolizeipräsident Dieter Romann davor gewarnt, dass dies jederzeit auch an deutschen Flughäfen passieren könne. Nach seiner Einschätzung gibt es derzeit keine tauglichen Abwehrsysteme, die in städtischen Gebieten Drohnen sicher erkennen, identifizieren oder im Zaum halten könnten.

Die Deutsche Flugsicherung hatte im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Flughäfen seien 125 der Fälle gemeldet worden, erklärte das bundeseigene Unternehmen, das für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig ist. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren insgesamt 88 Fälle gemeldet worden.

In Deutschland sind Drohnenflüge über den Start- und Landebereich an Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen./ceb/isa/DP/men

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AXC0248 2019-03-22/18:51

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