Im Streit um zu viel Nitrat im Wasser haben EU-Kommission und Bundesregierung sich auf schärfere Dünge-Vorgaben für deutsche Bauern geeinigt - jetzt sind die Bundesländer gefragt. "Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten", teilte ein Sprecher von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Freitag mit. Endgültig abgewendet sind mögliche hohe Strafzahlungen für Deutschland damit aber nicht, denn die Länder müssen der Verordnung am 3. April im Bundesrat zustimmen - und zuletzt gab es noch viel Kritik daran. Umwelt- und Agrarministerium machten klar, dass es wenig Spielraum für Änderungen gebe.

Brüssel macht seit Jahren Druck auf Deutschland, weil an vielen Messstellen die Grenzwerte für Nitrat im Wasser überschritten sind. Der Europäische Gerichtshof hat der EU bereits Recht gegeben. Die Kommission akzeptiere keine weitere Verzögerung, erklärte Klöckners Sprecher. Ohne den Beschluss in sechs Wochen sehe sie sich gezwungen ein weiteres Klageverfahren einzuleiten. Dann würden Deutschland nicht nur bis zu 850 000 Euro Strafzahlungen pro Tag drohen - das ganze fiele auch noch mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zusammen, was die Bundesregierung vermeiden will.

Vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten ist das Grundwasser in Deutschland an vielen Stellen zu stark mit Nitrat belastet. Es stammt hauptsächlich aus Dünger, etwa Gülle, denn Pflanzen brauchen Nitrat zum Wachsen. Wenn Gewässer wie Seen und Flüsse aber überdüngt sind, schadet das Pflanzen und Tieren. Aus Nitrat entstehen zudem gesundheitsschädliche Nitrite.

Die neue Verordnung sieht zahlreiche Einschränkungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in sogenannten roten Gebieten mit besonders hoher Belastung 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden - wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen. Zwischen Düngeflächen und Gewässern soll mehr Abstand bleiben und die Zeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, sollen ausgeweitet werden. Vorgesehen ist aber auch, innerhalb der roten Gebiete genauer zu unterscheiden, wo die Grenzwerte wirklich überschritten werden.

Umwelt- und Agrarministerium betonten, dass die neuen Regeln mit der gesamten Bundesregierung abgestimmt seien. Einen formellen Kabinettsbeschluss hatte es dazu nicht gegeben. In vielen Ländern - unter anderem Bayern - gab es zuletzt Kritik an der geplanten Verordnung. Viel Spielraum für Änderungen habe man aber nicht, sagte eine Sprecherin Klöckners. Ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) ergänzte, wenn die Verordnung wie nun vorgelegt verabschiedet werde, dann sei man "zuversichtlich", dass die EU-Kommission das Verfahren nicht weiterführe.

Eine Sprecherin der Kommission sagte, man nehme den Versand des Entwurfs zur Kenntnis. Wenn die neuen Regeln umgesetzt würden, könne die Kommission entscheiden, ob das Verfahren beendet werde.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) pochte auf eine differenzierte Auslegung der neuen Vorgaben. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zeigte sich mit zuletzt eingefügten Änderungen zufrieden.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, verlangte schnelle Rechtssicherheit und Klarheit sowie eine differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete. Es wäre der "Supergau", wenn Landwirte "ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssten", weil die Verwaltungsvorschrift nicht fristgemäß umgesetzt würde. Die geplante Deckelung der Düngung bei 80 Prozent lehnt der Verband ebenso ab wie andere Details der Verordnung. Der Bundesrat müsse Erleichterungen schaffen für Betriebe, die gewässerschonend wirtschafteten, forderte Rukwied.

Die kommunalen Trinkwasser-Versorger mahnten, eine Klage werde nur abgewendet, wenn die Länder zustimmten und die Regeln umgesetzt würden. "Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen - und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft", sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen./ted/DP/men

AXC0246 2020-02-21/18:15

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