ROUNDUP 2: Microsoft mit Gewinnsprung - Aktie auf Rekordhoch
19.07.2019 | 16:07
(neu: Börsenrekord zum US-Handelsstart, mehr Details und Hintergrund)
REDMOND (dpa-AFX) - Starke Quartalszahlen haben dem Software-Riesen
Microsoft
Dank boomender Cloud-Dienste läuft es bei Microsoft derzeit prächtig. Im letzten Geschäftsquartal (bis Ende Juni) schoss der Gewinn im Jahresvergleich um 49 Prozent auf 13,2 Milliarden US-Dollar (11,7 Mrd Euro) in die Höhe, wie Microsoft am Donnerstag am Konzernsitz in Redmond im US-Bundesstaat Washington mitteilte. Das lag zwar auch maßgeblich an einer Steuergutschrift über 2,6 Milliarden Dollar, doch auch das operative Ergebnis legte um starke 20 Prozent zu.
Microsoft verdient weiter glänzend am lukrativen Cloud-Geschäft mit IT-Diensten im Internet. Beim Flaggschiff - der Azure-Plattform für Unternehmen - kletterte der Umsatz um 64 Prozent. Das ist zwar ein beeindruckender Wert, allerdings lag das Wachstum im Vorjahreszeitraum noch bei 89 Prozent und im Vorquartal bei 73 Prozent. Die Cloud-Dienste sind ein großer Teil des Erfolgsrezepts, mit dem Konzernchef Satya Nadella Microsoft seit seinem Amtsantritt 2014 zu einem kaum für möglich gehaltenen Comeback verholfen hat.
Doch auch in vielen anderen Sparten brummt das Geschäft. Das 2016
übernommene Online-Karriereportal Linkedin
An der Börse ist Microsoft ohnehin schon seit einiger Zeit das Maß aller Dinge. Der Konzern hat Apple und Amazon als wertvollste Aktiengesellschaft überholt und ist aktuell das einzige Unternehmen mit einem dreizehnstelligen Börsenwert über der magischen Marke von einer Billion Dollar. Im bisherigen Jahresverlauf liegt der Kurs mit 37 Prozent im Plus. Das ist umso beeindruckender, da bis zu Nadellas Amtsantritt eigentlich niemand dem einst so mächtigen Computer-Dino zugetraut hätte, wieder an alte Zeiten anzuknüpfen./hbr/DP/jha
ISIN US0378331005 US5949181045 US0231351067 US53578A1088
AXC0212 2019-07-19/16:07
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.