Finanzmarktaufsicht leitete damals Abberufungsverfahren gegen Vorstand ein

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatte die Finanzmarktaufsicht bereits Ende 2015 deutliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Managements der Commerzialbank Mattersburg (CMB). Im November 2015 hatte die Behörde ein sogenanntes Geschäftsleiterqualifikationsverfahren eingeleitet, an dessen Ende die Abberufung der CMB-Führungskräfte Martin Pucher, Franziska Klikovits und einer damals dritten Direktorin stehen hätte können. Grundlage war ein profil nun vorliegender höchst kritischer Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank vom Oktober 2015. Bei einer Vor-Ort-Prüfung zwischen Juni und August hatte die OeNB zwar keine Hinweise auf fiktive Kredite oder Bankguthaben gefunden – sehr wohl aber waren die Prüfer auf gravierende Ungereimtheiten im Kreditgeschäft und bei der Eigenmittelzurechnung gestoßen. Der OeNB-Bericht führt 65 Mängel an, davon 19 schwere. So etwa eine auch strafrechtlich problematische, kreditfinanzierte Partizipationskapital-Konstruktion, aus welcher der Bank jährlich ein Verlust von rund 40.000 Euro erwuchs. Die FMA eröffnete Abberufungsverfahren und zeigte die CBM-Direktoren im Dezember 2015 wegen Untreue bei der StA Eisenstadt an. Im Jahresverlauf 2016 wurden beide Verfahren eingestellt. Die CBM hatte ein Gutachten des Bankprüfers TPA vorgelegt, wonach das PS-Geschäft rechtskonform war.

Seitens der FMA hieß es dazu auf „profil“-Anfrage: Da sich der Vorstand der CBM bei der Konstruktion der Partkapitalplatzierung nachweislich auf ein Gutachten eines einschlägigen Fachexperten, eines Wirtschaftsprüfers, gestützt hat, war dem Vorstand dieser Verstoß wegen ,vertretbaren Rechtsirrtums‘ nicht vorzuwerfen. Die schädigende Partkapitalkonstruktion wurde auch unverzüglich aufgelöst und rückgezahlt. Die beiden Wirtschaftsprüfer der TPA wurden von der FMA für die Funktion als Bankprüfer auf fünf Jahre gesperrt. Das Geschäftsleiterenthebungsverfahren war somit einzustellen.“