Hiermit wird bekannt gegeben, dass die PORR AG ihr Recht gemäß Punkt 5.2 der Anleihebedingungen der Teilschuldverschreibungen ausübt, die Teilschuldverschreibungen am Ersten Rückzahlungstag, dem 28. Oktober 2021, zum Nennbetrag zuzüglich der für diesen Zeitraum bis zum Rückzahltag (ausschließlich) aufgelaufenen ausstehenden Zinsen zu kündigen und zurückzuzahlen. In dieser Mitteilung verwendete Begriffe in Großbuchstaben haben, sofern nicht anders definiert oder aus dem Zusammenhang ersichtlich, die Bedeutung, die ihnen in den Anleihebedingungen der Teilschuldverschreibungen in der Fassung des Prospekts vom 3. Oktober 2014 gegeben wird.