elumeo SE: Trotz Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft und hoher

Millionenklage - Warum verhindert der Vermögensverwalter FPM und die

anderen großen Fonds eine Aufklärung durch Sonderprüfer? (FOTO)

Berlin (ots) -

Die Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH), Ankeraktionärin

des in die Negativ-Schlagzeilen geratenen Schmuckhandelsunternehmens

elumeo SE, besteht weiterhin auf der Einsetzung eines Sonderprüfers.

Dieser soll aufklären, warum das Unternehmen unter der Führung des

Vorsitzenden Wolfgang Boyé in eine schwere Krise geraten ist. Er soll

auch aufklären, wie das Management der elumeo SE den thailändischen

Schmuckhersteller PWK bewusst in die Insolvenz laufen ließ und Schuld

am Arbeitsplatzverlust von über 600 Arbeiter - überwiegend Frauen -

trägt. Dafür interessiert sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft

Berlin, die gegen Wolfgang Boyé und seine geschäftsführenden

Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter anderem wegen

Betrugs ermittelt (Aktenzeichen 242 Js / 540 /19).

In der jüngsten ordentlichen Hauptversammlung vom 7. August 2019

wurde der Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers mehrheitlich

abgelehnt, unter anderem - wie Wolfgang Boyé jetzt öffentlich

erklärte - mit den Stimmen der Aktionäre FPM (Frankfurt Performance

Management AG) und weiteren großen Fonds.

Ein Vertreter der OSH: "Es ist schon sehr erstaunlich, dass

Aktionäre wie insbesondere FPM (Frankfurt Performance Management AG)

unter ihrem Vorstand Raik Hoffmann sich gegen den Einsatz eines

Sonderprüfers bei der elumeo SE wehren. Gerade sie sollten in

Verantwortung für das von ihnen verwaltete Vermögen Dritter größtes

Interesse an der Aufklärung der Vorgänge bei der elumeo SE und den

verheerenden Managemententscheidungen von Wolfgang Boyé haben. Dies

vor allem vor dem Hintergrund, dass gegen den

Verwaltungsratsvorsitzenden Wolfgang Boyé und seiner

geschäftsführenden Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter

anderem wegen Betrugs strafrechtliche Ermittlungen laufen und das

Unternehmen von einer millionenschweren Schadensersatzklage bedroht

wird. FPM hat das Vermögen ihrer Investoren in ein Unternehmen

gesteckt, das rapide an Wert verliert. Die einst hoch bewerteten

Aktien liegen nun unter 1 Euro. FPM schulden aber nicht nur ihren

Investoren eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle durch einen

neutralen Sonderprüfer, sondern auch den über 600 arbeitslosen

Menschen in Thailand und den von Gefängnisstrafe bedrohten

PWK-Geschäftsführern."

Die Deutschen um Wolfgang Boyé sollen laut anhängigen Klagen

buchstäblich den thailändischen Schmuckhersteller PWK Jewelery

Company Ltd. ausgeplündert haben, in dem sie Waren in Millionenhöhe

bestellten, für die sie allerdings nie bezahlten. Laut eingereichter

Klage taten sie das angeblich mit der Absicht das Unternehmen in den

Konkurs zu fahren, um es auf diese Weise loszuwerden. Insgesamt

schuldet die elumeo SE dem Schmuckhersteller PWK Juwelery Company

Ltd. rund 35 Millionen Euro. Eine erste Teilklage in Höhe von rund 10

Millionen Euro wurde der elumeo SE inzwischen über das Landgericht

Berlin zugestellt (Az. 29 O 136/19).

Bei der insolventen PWK verloren über 600 Arbeitnehmer -

überwiegend Frauen - ihre Arbeitsplätze. Die Geschäftsführer der PWK

stehen vor dem persönlichen Konkurs, da sie auf Drängen von Boyé für

Unternehmenskredite persönlich gebürgt hatten. Nach dem

thailändischen Arbeitsgesetz droht den Geschäftsführern - einer Frau

und drei Männern - nun wegen Nichtzahlung der Gehälter und

Abfindungen und damit aufgrund der Handlungen von Wolfgang Boyé,

Bernd Fischer und Thomas Jarmuske eine hohe Gefängnisstrafe. Den

Verantwortlichen der elumeo SE ist dies gleichgültig. Wie sie auf der

Hauptversammlung betont haben, sind sie weiterhin der Auffassung,

alles richtig gemacht zu haben. Thailändische Politiker haben

demgegenüber angekündigt, die Bundesregierung über die skandalösen

Vorfälle um PWK zu informieren.

Ankeraktionär OSH forderte im Vorfeld der außerordentlichen

Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 Erklärungen für

das desaströse Ergebnis des Unternehmens. Dies hatte zur Folge, dass

die OSH nicht zur Hauptversammlung zugelassen wurde. Dagegen und

gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung hatte die OSH dann in Folge

geklagt. Das LG Berlin hat am 2.8.2019 in einem nicht rechtskräftigen

Urteil die Anfechtungsklage gegen die eleumeo SE abgewiesen. Gegen

das Urteil wird die OSH Berufung einlegen.

Nach eigenen Angaben hat die elumeo SE im verspätet

veröffentlichten Jahresabschluss 2018 keine Vorsorge für die

Forderungen der PWK getroffen. Die Abschlussprüfer Ernst & Young

hätten trotzdem einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Tatsächlich haben die Wirtschaftsprüfer erst nach wochenlanger

Verzögerung und erst nach der Vorlage umfassender - nicht öffentlich

gemachter - Stellungnahmen der rechtlichen Vertreter der Gesellschaft

"keine Einwendungen hinsichtlich der Ermessensentscheidungen und

Schätzungen" im Zusammenhang mit den PWK-Rechtsstreitigkeiten mehr

erhoben. Ein Freifahrtschein ist das entgegen der Ansicht der elumeo

SE nicht. Die OSH behält sich vor, die Rechtmäßigkeit der

Bilanzierung gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Vertreter der Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH)

Schäfflerstr. 8, 80333 München

Telefon: +49 (89) 2040026 0

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AXC0149 2019-08-14/10:09

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