Offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI: Gericht bestätigt falsche

Risikoeinstufung

Esslingen am Neckar (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute ein

wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierung

gefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskräftig).

Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenen

Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigere

Risikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.

Der Fonds war im Sommer 2024 stark abgewertet worden und die Anleger*innen haben

so hohe Verluste zu beklagen. In der Folge klagten zahlreiche Kunden und

Kundinnen gegen Banken, die den Fonds als sichere Geldanlage verkauft hatten.

Das Urteil ist für alle Betroffenen, die gegen die Fondsgesellschaft oder die

beratende Bank vorgehen wollen, absolut positiv und bestätigt, dass sehr gute

Chancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Fonds bestehen.

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"Unseren Mandanten wurden offene Immobilienfonds systematisch von Banken als

absolut sichere Geldanlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun

unsere Ansicht bestätigt, dass diese Risikoklassifizierung falsch ist. Offene

Immobilienfonds sind keine risikolosen Anlageprodukte. Das Urteil des

Landgericht Nürnberg-Fürth hat enorme Auswirkungen, da von den Kernaussagen

zahlreiche Fondsanbieter betroffen sind.", sagt Christopher Kress, Partner und

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AKH-H.

Pressekontakt:

Annekatrin Schlipf

mailto:a.schlipf@akh-h.de

0711-9308110

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154583/5976386

OTS: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

AXC0187 2025-02-21/15:51

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