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Offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI: Gericht bestätigt falsche
Risikoeinstufung
Esslingen am Neckar (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute ein
wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierung
gefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskräftig).
Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenen
Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigere
Risikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.
Der Fonds war im Sommer 2024 stark abgewertet worden und die Anleger*innen haben
so hohe Verluste zu beklagen. In der Folge klagten zahlreiche Kunden und
Kundinnen gegen Banken, die den Fonds als sichere Geldanlage verkauft hatten.
Das Urteil ist für alle Betroffenen, die gegen die Fondsgesellschaft oder die
beratende Bank vorgehen wollen, absolut positiv und bestätigt, dass sehr gute
Chancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Fonds bestehen.
"Unseren Mandanten wurden offene Immobilienfonds systematisch von Banken als
absolut sichere Geldanlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun
unsere Ansicht bestätigt, dass diese Risikoklassifizierung falsch ist. Offene
Immobilienfonds sind keine risikolosen Anlageprodukte. Das Urteil des
Landgericht Nürnberg-Fürth hat enorme Auswirkungen, da von den Kernaussagen
zahlreiche Fondsanbieter betroffen sind.", sagt Christopher Kress, Partner und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AKH-H.
Pressekontakt:
Annekatrin Schlipf
mailto:a.schlipf@akh-h.de
0711-9308110
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154583/5976386
OTS: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
AXC0187 2025-02-21/15:51
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