Für den Ausbau der Windenergie auf Nord- und Ostsee liegen die Gebiete weitestgehend fest. Der Flächenentwicklungsplan (FEP) solle bis spätestens 30. Juni veröffentlicht werden, kündigte die Präsidentin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Karin Kammann-Klippstein, am Dienstag in Hamburg an. "Der FEP ist ein wesentliches Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele für Offshore-Windenergie." Er werde auch den Verlauf der Offshore-Anbindungsleitungen festlegen. Außerdem könne er fortgeschrieben werden und Bereiche für besondere Energiegewinnung ausweisen. Das BSH ist auch Planfeststellungsbehörde für Offshore-Windparks, in denen Wasserstoff produziert werden kann.

In der deutschen Nordsee waren Ende vergangenen Jahres 15 Windparks mit rund 1000 Windrädern in Betrieb. Sind die vier derzeit in bau befindlichen Anlagen fertig, wird von der Nordsee aus von 1251 Windrädern Strom geliefert, wie das BSH berichtete. In der Ostsee sind drei Windparks mit 210 Rädern im Betrieb. In beiden Meeren sei derzeit eine Kapazität von 7100 Megawatt im Bau, installiert oder in Betrieb. Das bis 2020 anvisierte, von der Bundesregierung festgelegte Ausbauziel liegt bei 6500 Megawatt, bis zum Jahr 2030 sind es 15 000 Megawatt. Das stelle der FEP sicher, kündigte die BSH-Präsidentin an./akp/DP/jha

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AXC0184 2019-01-22/14:14

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