Bundesministerin Aschbacher verlängert Lieferdienst-Verordnung bis 30.6.

Wien (OTS) - „Wir wollen sicherstellen, dass alle Menschen gut versorgt sind – auch jene, die nicht selbst einkaufen gehen können. Vor allem Ältere oder Personen mit Handicaps und alle, die aus beruflichen Gründen ihre Einkäufe nicht selbst erledigen können, sollen unterstützt werden“, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Daher durften Lieferdienste im Bereich Lebensmittelhandel und Drogerie zuletzt auch am Wochenende und an Feiertagen arbeiten.

Weil die Nachfrage nach wie vor sehr hoch ist, wurde nun die entsprechende Verordnung bis zum 30.6. verlängert und an die aktuelle Situation angepasst: Damit ist eine Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Samstagen bis 22 Uhr erlaubt. Eine generelle Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe ist nicht mehr nötig. Zwar gibt es nach wie vor einen höheren Bedarf an Lieferdiensten als vor der Krise, mit den Öffnungen der Geschäfte hat sich die Situation jedoch entspannt. Samstags werden weiterhin alle notwendigen Arbeitsschritte möglich sein – von der Bearbeitung von Bestellungen über das Kommissionieren von Waren in einem Verteilerzentrum bis zur Zustellung an die Kundinnen und Kunden.