Die Bundesregierung will Entschädigungen für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur staffeln und Zahlungen Jahr für Jahr deutlich verringern. Zum Start 2020 soll der Höchstpreis in einem Ausschreibungsverfahren 165 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung betragen, wie aus einem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Gesetz soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Für 2021 soll es dann höchstens 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung geben. Die Staffelung sieht schließlich für das Jahr 2026 noch maximale Zahlungen von 49 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung vor.

Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen sich bis 2026 in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben können, Blöcke gegen Entschädigungen stillzulegen. Daneben sieht das Gesetz Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe für das vorzeitige Abschalten von Braunkohlekraftwerken vor. Über den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes hatte es ein langes Ringen innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Kohle-Ländern gegeben./ted/DP/nas

 ISIN  DE0007037129  DE000UNSE018

AXC0309 2020-01-28/18:58

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.