Sogenannte Schönheits-Operationen können manchmal für die Gesundheit erforderlich sein.

Wien (OTS) - Die „Kronen Zeitung“ berichtet heute, Sonntag, 9. August, dass die Privatklinik Währing angeblich Schönheitsoperationen über den PRIKRAF abgerechnet habe, also über jenen Fonds, über den Privatspitäler ihre Leistungen mit der Sozialversicherung abrechnen. Die Abrechnung über den PRIKRAF bedeutet, dass ein Teil der Behandlung aus Mitteln der Beiträge zur Sozialversicherung beglichen wurde.

Der Fachverband Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich stellt dazu klar: Der PRIKRAF übernimmt nur Anteile an Behandlungen, die auch in öffentlichen Spitälern von der Gesundheitskasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger übernommen würden. Im Regelfall trifft das auf Schönheitsoperationen nicht zu. Jedoch können in manchen Fällen auch plastische Eingriffe medizinisch notwendig sein. Dafür gibt es sehr klare Kriterien, die für öffentliche Spitäler gleichermaßen gelten wie für Privatspitäler.

So gilt etwa die Korrektur der Augenlider als medizinisch indiziert, wenn das Gesichtsfeld um mindestens 30 Grad eingeschränkt ist. Eine Bruststraffung wird von der Sozialversicherung dann akzeptiert, wenn auf jeder Seite mindestens 500 Gramm Gewebe entnommen werden – in der Regel, um Haltungsschäden vorzubeugen. Auch für Brustvergrößerungen gibt es entsprechend klare Regeln, sie können etwa nach einer Krebserkrankung oder einer Adipositasbehandlung erforderlich sein.

Ob die Kriterien zutreffen, wird von den Kontrollärzten der Sozialversicherungsträger geprüft – und zwar bei den Privatspitälern ebenso wie bei öffentlichen Spitälern.

Ohne die genannten Fälle in der Privatklinik Währing zu kommentieren, muss daher grundsätzlich festgehalten werden: Über den PRIKRAF können ausnahmslos nur solche Behandlungen abgerechnet werden, für die eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde und die vom zuständigen Sozialversicherungsträger genehmigt wurden.

Zudem erinnert der Fachverband Gesundheitsbetriebe daran, dass der PRIKRAF kein Instrument zur Finanzierung von Privatspitälern ist, wie in den Medien immer wieder verzerrend dargestellt wird, sondern zur Abgeltung von Leistungen. Der PRIKRAF finanziert keine Spitäler, sondern Patienten und deren medizinisch notwendige Behandlungen. Als sozialversicherte Beitragszahler haben die Patienten Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse diesen Beitrag zahlt – der PRIKRAF erleichtert lediglich die Abrechnung und garantiert statutengemäß die Qualität der Behandlungen sowie die Transparenz der Mittelverwendung.