Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung das Gesetz für den Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin. Er regelt das Ende der klimaschädlichen Stromproduktion aus Kohle in Deutschland bis spätestens 2038. Vor einem Jahr hatte die Kohlekommission dafür ein Konzept vorgelegt. Der rund 200 Seiten umfassende Entwurf muss nun vom Bundestag diskutiert werden, Mitte des Jahres soll das Gesetz verabschiedet sein.

Betreiber von Braunkohlekraftwerken und Tagebauen sollen für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Entschädigungen von insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen, dafür gibt es im Gesetz einen festen Fahrplan. Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken können sich ums Abschalten gegen Entschädigung in den kommenden Jahren bewerben. Für ältere Beschäftigte der Branche ist ein Anpassungsgeld geplant, um den Übergang in die Rente zu erleichtern.

Am Mittwochmorgen protestierten Klimaschützer vor dem Bundeskanzleramt in Berlin gegen das Gesetz. Sie kritisieren, die Kraftwerke würden zu spät und nicht stetig abgeschaltet. Sie sehen den Kompromiss der Kohlekommission, in der Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbände zusammensaßen, gebrochen. Grundsätzlich halten Verbände wie BUND und Greenpeace einen früheren Kohleausstieg für notwendig, etwa bis 2030.

Für Ärger sorgt auch, dass das neue Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen ans Netz gehen darf. Die Bundesregierung hat zugesichert, dass dafür so viel ältere Steinkohle-Blöcke vom Netz gehen, dass keine zusätzlichen Treibhausgas-Emissionen entstehen. Parallel zum Kohleausstieg soll der Ausbau von Wind- und Solaranlagen beschleunigt werden. Ein Konzept dafür gibt es noch nicht, die schwarz-rote Koalition streitet seit Monaten über das Thema./ted/DP/jha

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AXC0132 2020-01-29/10:35

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