München (ots) - Im Rahmen einer Investoren-Telefonkonferenz fand heute eine Informationsveranstaltung für die Aktionäre der PartnerFonds AG statt.

Eine der häufigsten Fragen der PartnerFonds-Aktionäre ist die praktische Bedeutung des Beschlusses über die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2021. Dr. Henning von Kottwitz, Vorstand der PartnerFonds AG, erläuterte hierzu, dass der Auflösungsbeschluss erst der Beginn der Auflösung sei und damit kein fester Endtermin verbunden ist. Es werde eine bestmögliche Verwertung der Beteiligungen verfolgt, ein kurzfristiger Verkaufsdruck ergäbe sich dabei nicht.

Insbesondere wurde im Rahmen der Telefonkonferenz über die größte Beteiligung der PartnerFonds AG berichtet, die Blue Cap AG, die am 03. Juli 2020 Ihre Hauptversammlung abgehalten hatte. Zur Beteiligung an der Blue Cap AG sagte Dr. von Kottwitz:

"Wir als PartnerFonds AG betrachten die Blue Cap AG als reine Finanzbeteiligung. Das bedeutet u.a., dass wir uns auch weiterhin nicht in das operative Geschäft der Blue Cap AG einmischen und z.B. auch keine Verknüpfungen mit unseren Portfoliounternehmen suchen. Unser Ziel ist es, das Vertrauen des Kapitalmarktes in eine unabhängige, starke Blue Cap weiter zu unterstützen. Aus unserem Auflösungsbeschluss folgt, dass wir uns perspektivisch von unseren Anteilen an Blue Cap trennen werden. Wichtig ist aber zu betonen, dass es hierfür keinen harten Endtermin gibt, so dass wir auch keinen Verkaufsdruck haben. Der Vorstand von Blue Cap hat im Rahmen der Blue Cap Hauptversammlung darauf hingewiesen, dass er unser Interesse an einer für alle Beteiligten vorteilhaften Verwertung unterstützen wird: dabei haben wir das gemeinsame Ziel einer hohen Bewertung der Blue Cap AG und einer guten Verwertung durch uns. Wir glauben, dass Blue Cap viel Potential hat!"