Zum Hintergrund: Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) führte im Jahr 2017 eine Routine-Überprüfung der IMMOFINANZ durch und gelangte dabei zu der Auffassung, dass die Bilanzierung der Anteile an der CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) im Halbjahresabschluss zum 31.10.2016 im Rahmen einer Vollkonsolidierung statt nach der Equity-Methode erfolgen hätte müssen.

Die IMMOFINANZ erklärte sich mit diesem Ergebnis nicht einverstanden. In der Folge hat – wie für diese Fälle vorgesehen – die FMA den Konzernabschluss der IMMOFINANZ zum 30.04.2016, die Halbjahresfinanzberichte zum 31.10.2015 und zum 31.10.2016 sowie die zugehörigen Lageberichte nach § 3 Abs 1 Z 1 RL-KG (Rechnungslegungs-Kontrollgesetz) geprüft.

Mit Mitteilung vom 11.06.2018 teilte die FMA nunmehr mit, dass die Bilanzierung der Anteile an der CA Immo mittels Equity-Methode zum 31.10.2016 nicht zu beanstanden sei und die Prüfung auch hinsichtlich der restlichen untersuchten Prüfungsgegenstände zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt habe. Das Verfahren hat somit zu keiner Fehlerfeststellung iSd § 5 Abs 2 RL-KG geführt.