ÖVP-Wirtschaftssprecher: Förderung entlastet insbesondere energieintensive Unternehmen

„Die steigenden Preise bei Energie aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stellen eine große Belastung für die österreichische Wirtschaft dar. Die heute im Ministerrat beschlossene neue Förderung soll daher insbesondere energieintensive Unternehmen - analog zu den Abfederungen der Teuerung, denen sich private Haushalte gegenübersehen - entlasten“, betont ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Der sogenannte „Energiekostenzuschuss“ ist Teil des Anti-Teuerungspakets der Bundesregierung. Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro – gegeben die Zustimmung des Gesetzgebers – erhöht werden. 

„Unternehmen, deren Energiekosten sich jährlich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen“, so Haubner. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt werde. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom Austria Wirtschaftsservice (aws), der Förderbank des Bundes.

 „Ziel der Förderung ist es, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten“, unterstreicht Haubner und verweist auf die insgesamt vier Förderstufen:

- Stufe 1: Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe werden mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

- Stufe 2: Für den Zuschuss müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die Förderhöhe beträgt hier maximal zwei Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

- Stufe 3: Unternehmen müssen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

- Stufe 4: Nur ausgewählte Branchen wie beispielsweise Stahlhersteller können unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für jene Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, welche die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen, erläutert Haubner abschließend.

(Schluss)