Der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki ist heute im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere erstmals von Richterin Marion Hohenecker einvernommen worden. Die Anklage wirft Wicki vor, mit seinen Geschäften die Spur des Korruptionsgeldes aus der Buwog-Provision verschleiert und Geldwäsche begangen zu haben. Wicki selber erklärte sich für unschuldig.

Wicki ist wegen Geldwäsche, Beweismittelfälschung und versuchter Begünstigung angeklagt. Die Vorwürfe drehen sich um die Transaktionen auf dem Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin mit Sitz auf Belize bei einer Bank in Liechtenstein. Auf das Mandarin-Konto floss das - um den Ertrag aus einem Hypo-Genussschein vermehrte - "Schwiegermuttergeld", das Grasser nach seinen Angaben von seiner Schwiegermutter in bar erhalten hatte und bei der Meinl Bank bar auf ein Konto der Schweizer Gesellschaft Ferint einzahlte. Auf das Mandarin-Konto flossen auch 500.000 Euro vom Konto 400.815 bei der Hypo Investmentbank Liechtenstein, auf das der Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger einen Teil der Buwog-Provision eingezahlt hatte und das laut Meischberger ihm gehört, das die Staatsanwaltschaft aber Grasser zurechnet. Und auf das Mandarin-Konto gab es auch Bareinzahlungen in beträchtlicher Höhe sowie Wertpapiertransaktionen.

Eigentlich wurde als "Wirtschaftlich Berechtigte" des Kontos die Mutter des Vermögensverwalters eingetragen. Dies begründete Wicki heute so, dass sie nach dem Tod ihrer Mutter - seiner Großmutter - eine größere Erbschaft erwartet hätte, diese aber nie gekommen wäre. Es hätte da anonyme Sparbücher und Vermögen in Deutschland geben sollen, sagte Wicki heute. Laut Anklage machte die tatsächliche Erbschaft nur einen eher geringen Betrag aus, gegenüber der Bank sei jedoch angegeben worden, man erwarte einen Betrag von 500.000 Euro als Ersteinzahlung auf das Mandarin-Konto.

Das Geld kam auch aufs Mandarin-Konto, aber nicht von einer Erbschaft, sondern vom Liechtenstein-Konto 400.815 bei der Hypo Invest Liechtenstein, wo ein Teil der Provision aus der Buwog-Privatisierung gelandet war. 500.000 Euro wurden im Dezember 2007 auf das Mandarin-Konto überwiesen, und zwar im Rahmen eines Kreditvertrags mit der Mandarin, so Wicki, der seine Idee gewesen sei. Hier habe bei der Bank völlig die Compliance versagt, empörte sich Wicki, denn es sei doch offensichtlich gewesen, dass das Geld nicht von einer Erbschaft seiner Mutter, sondern von Meischberger stamme. Er selber bzw. seine Mitarbeiterin von der Vermögensverwaltung "Private Asset Partners" (PAP) habe die Bank aber auch nicht aktiv informiert, räumte er ein. Die Bank wiederum warf Wicki laut einem vorgelegten Dokument vor, er habe sie vermutlich falsch informiert.

Anfang Juni 2008 wurden mit Geld vom Mandarin-Konto Aktien der Meinl International Power (MIP) gekauft. Davor und danach gab es aber eine Reihe weiterer Transaktionen, die Richterin Marion Hohenecker heute in der Befragung wie gewohnt genau beleuchtete. Auf dem Mandarin-Konto war jedenfalls kein Geld von Wickis Mutter, hielt die Richterin in der Befragung fest.

Die Richterin fragte auch zu einer Bareinzahlung in sechsstelliger Höhe auf das Mandarin-Konto. Laut Wicki war dies ein Honorar aus der Beratung eines russischen Unternehmens, dem er eine Bankfinanzierung verschafft habe. Er habe sein Geld in bar auf das Konto der Mandarin in Liechtenstein eingezahlt, weil er es auf sein eigenes Girokonto in der Schweiz nicht so leicht einzahlen hätte können. "Die Schweizer Banken waren zu der Zeit wesentlich strenger als die Liechtensteiner", sagte Wicki. Daher habe er das Treuhandkonto in Liechtenstein gewählt, denn es sei ja seiner Mutter zugeordnet gewesen. "Heute würde ich das sicher anders machen, dazumal habe ich mir nichts dabei gedacht", so der Vermögensverwalter.

Richterin Hohenecker hakte auch zu den Wertpapiertransaktionen nach. Vom Geld auf dem Mandarin-Konto wurden Aktien gekauft und dann wieder verkauft. Wer denn dazu jeweils den Auftrag gegeben habe, wer die Käufe entschieden habe? Wicki meinte, das seien wohl seine Mitarbeiter gewesen. Meischberger zeigte sich heute im Gerichtssaal jedenfalls zufrieden mit dem Vermögensverwalter: Schließlich habe er auftragsgemäß für ihn die MIP-Aktien gekauft.

Die Verhandlung wird morgen Mittwoch mit der weiteren Befragung des Vermögensverwalters fortgesetzt.

gru/sp

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