Karl-Heinz Grasser hat es nun eilig. Der ehemalige Finanzminister in Diensten von FPÖ und ÖVP möchte, dass das gegen ihn ergangene Urteil im Buwog-Prozess flotter ausformuliert wird, wie der "Standard" berichtet. Seine Anwälte haben bereits vor einigen Wochen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Zuständig ist das Wiener Oberlandesgericht, dessen Entscheidung noch aussteht.

Tatsächlich ist der mündliche Schuldspruch, der Grasser in erster Instanz eine Strafe von acht Jahren zuwies, bereits fast elf Monate her. Der ehemalige Spitzenpolitiker war vom Schöffensenat unter Marion Hohenecker wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt worden. Die Richterin arbeite intensiv an der Ausfertigung des Urteils, so eine Sprecherin des Straflandesgerichts gegenüber dem "Standard", es handle sich aber um "außerordentlich große Datenmengen", wird die Dauer des Urteilschreibens erklärt.

Ein Dreiersenat beim OLG muss nun entscheiden, ob er der Erstrichterin eine vierwöchige Frist setzt. Grassers Anwälte hatten bereits angekündigt, sich wegen der langen Verfahrensdauer auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Alleine die Gerichtsverhandlung hatte fast drei Jahre gedauert.

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 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.immofinanz.com
       http://www.rlbooe.at

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