Der UNIQA-Versicherungskonzern will nächstes Jahr wieder auf ein höheres Dividenden-Niveau wie vor der Coronakrise zurückkehren, sagte UNIQA-Generaldirektor Andreas Brandstetter am Donnerstag bei der Gewinn-Messe. Beginnen werde das im kommenden Frühjahr betreffend die Ausschüttung für das Jahr 2021. Für die letzten beiden Jahre waren je 18 Cent je Aktie ausgeschüttet worden, davor 53 Cent je Aktie für 2018 und 51 Cent für 2017.

Angesichts des guten ersten Halbjahres habe man - trotz der Unwetter im Sommer - im Juli den EGT-Ausblick für das Gesamtjahr 2021 auf 330 bis 350 Mio. Euro angehoben, erinnerte der UNIQA-Chef. Davor war man von einem EGT von ungefähr dem Wert wie 2018/19 von etwa 290 Mio. Euro ausgegangen. Auch auf einem reifen Markt wie Österreich sei Wachstum möglich, im Bereich Schaden/Unfall, aber auch in der privaten Krankenversicherung, bei der UNIQA mit über 40 Prozent Anteil der Marktführer ist. Auch die Sparte Leben könne durchaus ein Revival erleben, etwa bei Fondspolizzen. Unter der ultralockeren EZB-Geldpolitik habe man zu leiden, so Brandstetter. Rund um Inflation und Geldentwertung braue sich "ein bitter schmeckender Cocktail" zusammen, und dass Bundesbank-Chef Jens Weidmann abtrete und damit auch den EZB-Rat verlässt, sei "keine gute Nachricht".

Die UNIQA-3.0-Strategie für den Zeitraum 2021 bis 2025 richtet den Fokus erstens auf die Niedrigzinsphase und die Verschiebung der ökonomischen Macht im globalen Maßstab, zweitens die Demografie und den sozialen Windel, weiters Innovation und Digitalisierung sowie Klimawandel und Nachhaltigkeit. UNIQA betreut in 17 Ländern 15 Millionen Kunden, davon 3,6 Mio. im Ausland. 5 Mio. Kunden und 800 Mio. Euro Prämienvolumen kamen 2020 durch den 1 Mrd. Euro teuren Zukauf des AXA-Geschäfts in Polen, Tschechien und der Slowakei hinzu.

sp/cri

 ISIN  AT0000821103
 WEB   http://www.uniqagroup.com

Copyright APA. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA ist nicht gestattet.