Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine will das Landgericht Essen am 6. Mai die Klagen von Angehörigen getöteter Insassen auf höheres Schmerzensgeld verhandeln. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla geht es in Essen um die Ansprüche von rund 25 Angehörigen, die von der Muttergesellschaft Deutsche Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld erstreiten wollen. Die Ansprüche von weiteren rund 165 Angehörigen sollen beim Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Dort ist nach Angaben einer Sprecherin noch kein Termin bestimmt worden.

Die Klage richtet sich gegen die Lufthansa sowie gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA, an der der Copilot des Unglücksjets ausgebildet wurde. Der den Ermittlungen zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung an der Flugschule hatte er wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor./tob/DP/zb

 ISIN  DE0008232125  NL0000235190

AXC0028 2020-01-29/05:44

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