NEW BRUNSWICK (dpa-AFX) - Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson hat im Zusammenhang mit Gerichtsfällen rund um ein krebsverdächtiges Babypuder einen Dämpfer erhalten. So urteilte ein Bundesberufungsgericht, dass Johnson & Johnson für eine eigens dafür gegründete Gesellschaft keinen Gläubigerschutz nutzen kann, um die mehr als 40 000 Rechtsverfahren abzuwehren. Das teilte das Gericht am Montag mit. Damit dürfte sich Johnson & Johnson künftig wieder selbst gegen die Klagen verteidigen müssen. Die Aktie von Johnson & Johnson verlor im US-Handel zuletzte drei Prozent.

Johnson & Johnson hat bereits einige Klagen verloren, so muss der Konzern an eine Klägergruppe mehr als zwei Milliarden US-Dollar zahlen. Nach diesem Urteil hatte Johnson & Johnson eine neue Strategie initiiert, um die Klagen abzuwehren und gliederte die Rechtsfälle in eine eigens dafür gegründete Gesellschaft ohne operative Tätigkeit aus. Für diese wurde dann direkt danach Gläubigerschutz beantragt, um die Gerichtsverfahren zu blockieren, während gleichzeitig versucht wurde, Vergleiche zu verhandeln./nas/men/jha/

 ISIN  US4781601046

AXC0266 2023-01-30/18:32

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