EVN - in der Causa Bulgarien fließen nur noch die Anwaltskosten
10.04.2019 | 21:55
Die EVN hatte im Juni 2013 gegen die Republik Bulgarien Ansprüche auf Grundlage des Vertrages zur Energiecharta und des österreichisch-bulgarischen internationalen Investitionsschutzabkommens vor einem internationalen Schiedsgericht bei dem bei der Weltbank eingerichteten International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) geltend gemacht. Die Ansprüche gründen sich auf Maßnahmen bulgarischer Regulierungsbehörden und Regierungsstellen im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung für Elektrizität und der Vergütung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energie.
Jener Teil der Ansprüche, der die Vergütung für Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energie betrifft, wurde, wie im Februar 2017 öffentlich ad-hoc gemeldet, durch Aufrechnung zwischen einem bulgarischen EVN-Tochterunternehmen und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK beglichen.
Nunmehr liegt die Entscheidung des Schiedsgerichts im ICSID-Verfahren vor, wonach der EVN AG kein weiterer Ersatz zugesprochen wird und jede Partei ihre Verfahrenskosten selbst trägt. Aus der Entscheidung ergeben sich keine bilanziellen Auswirkungen für die EVN Gruppe.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts kann aus sehr eng begrenzten Gründen innerhalb von 120 Tagen vor einem ICSID Ad-hoc Annulment Committee angefochten werden; dies wird aktuell von EVN AG geprüft. Eine Anfechtung des Schiedsspruchs vor einem bulgarischen Gericht ist nicht möglich.