LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der EU hat Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die zentrale russische Wertpapierverwahrstelle (NSD) bestätigt. Mithilfe des Unternehmens könne die russische Regierung Finanzmittel mobilisieren und damit die Destabilisierung der Ukraine fortsetzen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg und wiesen eine entsprechende Klage des Instituts ab. Das Einfrieren der Gelder war demnach rechtmäßig. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Das NSD ist die zentrale Wertpapierverwahrstelle in Russland. Das Finanzinstitut gehört zur Moskauer Börse. Obwohl die Börse selbst ein Privatunternehmen ist, hat der russische Staat, der unter anderem durch die Beteiligung der Zentralbank ein Sperrpaket besitzt, großen Einfluss auf sie.

Den meisten Menschen in Russland ist das NSD kein Begriff. Nach der als Betrug empfundenen Privatisierung in den 1990er Jahren haben sich nur verhältnismäßig wenige Russen Aktien zugelegt. Die Sanktionen der EU gegen Börse und NSD hatten bislang auf die Arbeit beider Institutionen in Russland wenig Einfluss.

Das NSD argumentierte, dass durch das Einfrieren von Geldern im Zusammenhang mit den Strafmaßnahmen das Eigentumsrecht der Kunden verletzt werde. Dem folgten die Richter nicht.

Ebenfalls am Mittwoch entschieden die Richter über die Klagen von mehreren russischen Geschäftsleuten gegen ihre Sanktionierung. Sie wehrten sich insbesondere gegen eine Regelung, wonach sie ihre Gelder und wirtschaftliche Ressourcen vor dem 1. September 2022 melden und mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten mussten. Die Richter wiesen diese Klagen jedoch ebenfalls ab. Solche Pflichten seien gerechtfertigt, um bestimmte Rechts- und Finanzkonstruktionen zu bekämpfen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen mehr als 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. Einige Klagen waren erfolgreich. Andere Sanktionierte wie etwa der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, sind vor Gericht vorläufig gescheitert./rew/DP/jha

AXC0153 2024-09-11/11:42

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