EU-Generalanwalt: VW-Thermofenster verstoßen gegen EU-Gesetz / Urteil wird in ein paar Monaten erwartet
23.09.2021 | 10:34
--------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA0125 vom 23.09.2021 muss es im Titel und ersten Absatz heißen: Der GENERALANWALT ... (nicht: Generalstaatsanwalt) ---------------------------------------------------------------------
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Die von den Autobauern verwendeten Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen die europäischen Gesetze, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer.
Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn sie vornehmlich der Schonung von Anbauteilen diene. Das Urteil wird in ein paar Monaten erwartet. Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentationslinie der Generalanwaltschaft, sind aber nicht daran gebunden.
(Rechtssache: AZ. C-128/20, C-134/20 und C-145/20) hel
ISIN DE0007664039 DE000PAH0038 WEB http://curia.europa.eu/ http://www.volkswagenag.com http://www.porsche.com
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