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Öffentliche Aufträge

Wien - Der Europäische Gerichtshof stellte heute in seinem Urteil (Rechtssache C-591/17) fest, dass die deutsche Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als zuständige Vergabestelle beauftragte am 30. Dezember 2018 ein gemeinsames Konsortium aus Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA mit der Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut").

Gemeinsam mit dem Partner CTS EVENTIM arbeitet Kapsch TrafficCom seit Ende vergangenen Jahres daran, dass die Erhebung der Infrastrukturabgabe termingerecht starten kann. Beim Aufbau der Betreibergesellschaft wurden gute Fortschritte erzielt. Das heutige EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe wird derzeit evaluiert. Derzeit erscheint unklar, ob die Infrastrukturabgabe seitens der Bundesrepublik Deutschland in abgeänderter Form oder nicht umsetzt wird. In Abstimmung mit unserem Auftraggeber und unserem Projektpartner prüfen wir nun die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf unsere Zusammenarbeit. Die Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte.

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