Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

02.04.2020

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz
FN 102999 w, ISIN AT0000946652

Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 23. April 2020 um 10.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. März 2020 und durch euro adhoc vom selben Tag erfolgte die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2020 um 10:00 Uhr.

Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für den Vorstand höchste Priorität. Deshalb kann die Hauptversammlung am 23. April 2020 in Ternitz vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie leider nicht als Präsenzhauptversammlung stattfinden. Der Vorstand beschloss, zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer reinen online Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Dabei sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 23. April 2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG bzw. der COVID-19-GesV in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 23. April 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.

Unabhängige Stimmrechtsvertreter
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 23. April 2020 kann nur durch einen der nachgenannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, Telefon +43 1 5033000, Telefax +43 1 5033000 33, oder E-Mail-Adresse stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at [stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at].

(ii) Dr. Wilhelm G. Rasinger, c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm G. Rasinger, Telefon +43 (0) 676 4196451, Telefax +43 1 8763343-39, oder E-Mail-Adresse wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at].

(iii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA, c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 14, 1010 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA, Telefon +43 1 531781505, Telefax +43 1 5335252, oder E-Mail-Adresse christian.temmel@dlapiper.com [christian.temmel@dlapiper.com].

(iv) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M., c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH, ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M., Telefon +43 2236 893377, Telefax +43 2236 893377-40, oder E-Mail-Adresse proxy@bpv-huegel.com [proxy@bpv-huegel.com].

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs erteilt werden sollen.

Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch, die aktualisierte WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 und 119 AktG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.sbo.at/ hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zur Verfügung steht.

Fragen/Auskunftsrechts der Aktionäre
Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen in Textform an den Vorstand mit einfachem E-Mail an vorstand@sbo.co.at, zu übermittlen und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das ist Dienstag, der 21. April 2020, bei der Gesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und Beantwortung der von Ihnen gestellen Fragen in der Hauptversammlung.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/ hauptversammlung] abrufbar ist.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung gemäß den Festlegungen in dieser Information, wie unten näher ausgeführt, während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird zur Gänze im Internet übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 23. April 2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.sbo.at/hauptversammlung [http:// www.sbo.at/hauptversammlung] verfolgen.

Ablauf der virtuellen Hauptversammlung
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit ihre Fragen in Textform bzw ihre Anträge in Textform in einem bestimmten Zeitfenster nach Eröffnung der Hauptversammlung elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und werden in der Hauptversammlung diese Fragen bzw Anträge durch den Vorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied verlesen. Bitte verwenden Sie dafür ein einfaches E-Mail an die E-Mail-Adresse vorstand@sbo.co.at.

Die Aktionäre haben sohin die Möglichkeit selbst auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren, beispielsweise durch eine zusätzliche Frage oder einen alternativen Beschlussantrag.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung wie auch bei einer Präsenzhauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen bzw Anträge gestellt werden können.

Die Aktionäre haben darüber hinaus die Möglichkeit ihre Instruktionen, insbesondere zur Stimmabgabe aber auch zum Erheben von Widersprüchen an den betreffenden Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch abzuändern.

Auch dieser Zeitpunkt wird vom Vorsitzenden im Laufe der Hauptversammlung festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter zu verarbeiten.

Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der oben angeführten Kommunikationswege und Teilnahmemöglichkeiten den Aktionären eine möglichst hohe Qualität der Willensbildung zu gewährleisten.

Ternitz, am 2. April 2020. Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
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Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe@sbo.co.at
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