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19.03.2019

Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505

E i n l a d u n g

zu der am Mittwoch, 17. April 2019, um 10.30 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing, stattfindenden

75. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2018, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 im Voraus
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (27. März 2019), voraussichtlich jedoch bereits ab dem 20. März 2019, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" abrufbar.


  • Jahresabschluss mit Lagebericht,

  • Corporate-Governance-Bericht,

  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,

  • gesonderter nichtfinanzieller Bericht,

  • Bericht des Aufsichtsrats,


jeweils für das Geschäftsjahr 2018;


  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8.,

  • Zu Tagesordnungspunkt 7.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG,


Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom Hundert des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 27. März 2019, in Textform zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 29. März 2019 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http:
//www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung", sowie spätestens am 3. April 2019 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 08. April 2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 10. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http:// www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (beispielsweise als PDF) an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com] zu richten.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG samt Beilagen und Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die Gesellschaft in Textform (beispielsweise als PDF) ausschließlich an die E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com] zu übermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 07. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 12. April 2019, ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
(i) E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com]
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT 0000644505 im Text angeben).

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung".

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.

Die Vollmacht muss spätestens am 16. April 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an die E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com] zugegangen sein, wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http:// www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" ein spezielles Vollmachts- und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Herrn Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 16. April 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
(i) E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com]
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT 0000644505 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.

Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn. Dr. Michael Knap finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http:// www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung". Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0) 664 213 8740, per Fax: +43 (0) 1 876 33 43 39 oder E-Mail: michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].

Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung

1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?

Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke verarbeitet:


  • Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses

  • Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte

  • Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse

  • Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls

  • Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.


Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.

2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?

Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Lenzing Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Lenzing Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).

Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.

3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Lenzing Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Lenzing Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Lenzing Aktiengesellschaft unentgeltlich bei Thomas Tauzimsky über die E-Mail-Adresse privacy@lenzing.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Lenzing Aktiengesellschaft
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2
Telefax: +43 7672 918-4005

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

5. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft www.lenzing.com [http:// www.lenzing.com] zu finden.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in 26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher 26.550.000.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 17. April 2019 um 09.45 Uhr (MESZ).

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

Lenzing, im März 2019
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Lenzing AG

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Telefon: +43 7672-701-0
FAX: +43 7672-96301
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Börsen: Wien
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