EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft / Klage auf

Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro

adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der

Emittent verantwortlich.

Recht/Prozesse

14.07.2020

Innsbruck - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und

CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung

von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2020 gemäß §§ 195

ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit (i) der

Beschlussfassung über die Entlastung von Gerhard Burtscher, Mario Pabst und

Michael Perger als Mitglieder des Vorstandes, (ii) der Beschlussfassung auf

Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger und Dr. Herta Stockbauer sowie auf

Nichtentlastung von Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, (iii) der ablehnenden

Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur

ALPENLÄNDISCHE GARANTIE -GESELLSCHAFT m.b.H., (iv) der ablehnenden

Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur

Gründung der Generali 3Banken Holding AG ("G3BH"), (v) der ablehnenden

Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur

Kapitalerhöhung BKS Bank AG ("BKS") 2018, (vi) der ablehnenden Beschlussfassung

über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Kapitalerhöhung der

Emittentin 2018, (vii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf

Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.,

(viii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer

Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an Oberbank AG, BKS und G3BH

und (ix) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer

Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/"befreundete

Investoren".

Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass (i)

sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019

verweigert wurde, (ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Franz Gasselsberger und

Dr. Herta Stockbauer die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde,

(iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag. Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für

das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie (iv) die Durchführung der zu den

Tagesordnungspunkten 16 bis 22 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.

Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Innsbruck zur GZ 6 Cg 72/20 d geführt.

Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.

Rückfragehinweis:

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Bereich Recht und Beteiligungen

Dr. Stefan Heidinger

+43-505333-1500

stefan.heidinger@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

Stadtforum 1

A-6020 Innsbruck

Telefon: +43(0)5 05 333

FAX: +43(0)5 05 333- 1408

Email: info@btv.at

WWW: www.btv.at

ISIN: AT0000625504, AT0000625538

Indizes: WBI

Börsen: Wien

Sprache: Deutsch

 ISIN  AT0000625504

AXC0202 2020-07-14/14:20

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.