EANS-Adhoc: ams AG / ams und OSRAM schließen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro

adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der

Emittent verantwortlich.

Fusion/Übernahme/Beteiligung

22.09.2020

Premstaetten -

* Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") ermöglicht ams, die

Strategie zur Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen

und Photonik umzusetzen

* Nach den Bestimmungen des BGAV beträgt die Barabfindung EUR 44,65 pro Aktie

und die jährliche Ausgleichszahlung EUR 2,24 (netto nach derzeitigem

Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro Aktie

* BGAV bedarf Zustimmung von 75% der anwesenden Stimmen in der für 3. November

2020 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung von OSRAM

* ams hält derzeit rund 71% der ausstehenden OSRAM-Aktien und ist

zuversichtlich, die Zustimmung zu erhalten

Premstätten, Österreich (22. September 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit

führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass die ams

Offer GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ams, als herrschendes

Unternehmen heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291

ff. des Deutschen Aktiengesetzes ("AktG") mit der OSRAM Licht AG ("OSRAM") als

abhängigem Unternehmen abgeschlossen hat. Die ams Offer GmbH hält derzeit eine

direkte Beteiligung von rund 71% an OSRAM.

"Wir freuen uns, den BGAV mit OSRAM abzuschließen", sagte Alexander Everke, CEO

von ams. "Die Implementierung des BGAV wird die schnelle und erfolgreiche

Integration von ams und OSRAM in ein zusammengeführtes Unternehmen ermöglichen,

das profitables Wachstum auf langfristiger Basis bietet. Dieser wichtige Schritt

macht uns zuversichtlich, unsere Strategie, einen weltweit führenden Anbieter

von Sensorlösungen und Photonik mit europäischen Wurzeln zu schaffen,

erfolgreich umzusetzen."

Der BGAV bedarf noch der Zustimmung einer Mehrheit von mindestens 75% der in der

außerordentlichen Hauptversammlung ("a.o.HV") von OSRAM anwesenden Stimmen, die

am 3. November 2020 virtuell stattfinden wird, sowie der anschließenden

Eintragung durch das zuständige Gericht. Gestützt auf seine direkte Beteiligung

ist ams zuversichtlich, die Zustimmung der a.o.HV zu erhalten.

Im Rahmen des BGAV bietet ams gemäß § 305 AktG an, die Aktien der außenstehenden

OSRAM-Aktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie zu

erwerben. Der BGAV beinhaltet zudem gemäß § 304 AktG eine jährliche

Ausgleichszahlung an die außenstehenden OSRAM-Aktionäre in Höhe von EUR 2,24

(netto nach derzeitigem Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro

Aktie. Dieser Nettobetrag von EUR 2,24 pro Aktie wird - vorbehaltlich

persönlicher Steuern - an die OSRAM-Aktionäre ausgezahlt.

Barabfindung und Barausgleich spiegeln die entsprechende Bewertung gemäß der

IDW-S1 Analyse wider, die von der PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") als gemeinsam beauftragtem, unabhängigem

Bewertungsgutachter durchgeführt und anschließend durch den gerichtlich

bestellten Prüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft ("Ebner Stolz") bestätigt wurde.

Der BGAV, der gemeinsame Bericht der Geschäftsführung der ams Offer GmbH und des

Vorstands von OSRAM, einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von PwC, und

der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers, Ebner Stolz, werden auf den

Websites beider Unternehmen mit Veröffentlichung der Einladung zur a.o.HV von

OSRAM zur Verfügung gestellt werden.

Rückfragehinweis:

Moritz M. Gmeiner

Vice President Investor Relations

Tel: +43 3136 500-0

Fax: +43 3136 500-931211

Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: ams AG

Tobelbader Strasse 30

A-8141 Premstaetten

Telefon: +43 3136 500-0

FAX: +43 3136 500-931211

Email: investor@ams.com

WWW: www.ams.com

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Sprache: Deutsch

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AXC0321 2020-09-22/19:02

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