innogy SE: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: innogy SE
innogy SE: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

22.10.2019 / 11:40
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Die E.ON SE, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 18.10.2019
im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder
einer höheren Schwelle vom 24.09.2019 über Folgendes informiert:

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 24. September 2019 hat die E.ON SE, Essen,
mitgeteilt, dass die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, und deren
Alleingesellschafterin, die E.ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, am 23.
September 2019 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der
Stimmrechte an der innogy SE im Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten
haben.

In diesem Zusammenhang teilen wir im Namen der E.ON Beteiligungen GmbH und
der E.ON Verwaltungs SE nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG mit:

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der innogy SE dient strategischen Zielen.

2. Wie am 4. September 2019 angekündigt (die relevante Bekanntmachung der
E.ON SE ist abrufbar unter www.dgap.de), besteht die Absicht, einen
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE durchzuführen. Die E.ON
Verwaltungs SE behält sich vor, die Minderheitsaktionäre der innogy SE
alternativ im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-outs gemäß §§ 327a ff.
Aktiengesetz auszuschließen. Ein Erwerb von weiteren Stimmrechten an der
innogy SE innerhalb der nächsten zwölf Monate ist daher beabsichtigt.

3. Die E.ON Verwaltungs SE und die E.ON Beteiligungen GmbH beabsichtigen
zusammen mit ihrem Konzernmutterunternehmen, der E.ON SE, im Aufsichtsrat
und Vorstand der innogy SE in einer ihrer Beteiligung an der innogy SE
angemessenen Weise vertreten zu sein. Im Übrigen ist die Durchführung eines
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE beabsichtigt. In diesem
Zusammenhang soll die innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE verschmolzen
werden.

4. Derzeit wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der innogy
SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.

Der Erwerb der Beteiligung von ca. 76,79% der Stimmrechte an der innogy SE
durch die E.ON Beteiligungen GmbH und nachfolgend die E.ON Verwaltungs SE,
der zum Überschreiten der vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwellen führte,
erfolgte durch konzerninterne Sachkapitalerhöhungen. Der Erwerb der
Beteiligung durch die E.ON Beteiligungen GmbH und die E.ON Verwaltungs SE
erfolgte dabei unter der Verwendung von Eigenmitteln.

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22.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    innogy SE
                   Opernplatz 1
                   45128 Essen
                   Deutschland
   Internet:       www.innogy.com

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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893161 22.10.2019
 ISIN  DE000A2AADD2

AXC0125 2019-10-22/11:40

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