RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück; Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend Sonderprüferbestellung zurück

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Hauptversammlung
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf
Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück;
Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend
Sonderprüferbestellung zurück

22.05.2020 / 13:35
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Corporate News

Bad Neustadt a. d. Saale | 22. Mai 2020

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf
Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück;
Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend
Sonderprüferbestellung zurück

Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft teilt mit, dass das Amtsgericht
Schweinfurt im Verfahren des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun")
gegen die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hinsichtlich der gerichtlichen
Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung den
Antrag von B. Braun auf gerichtliche Bestimmung eines Versammlungsleiters
zurückgewiesen hat. B. Braun hatte zusätzlich zu dem durch das Gericht
bereits zuvor zurückgewiesenen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung einen isolierten Antrag auf gerichtliche
Bestimmung des Versammlungsleiters weiterverfolgt.

Weiter ist der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 19. Mai 2020 zusätzlich
zu dem der Gesellschaft am 14. Mai 2020 zugegangenen ersten
Ergänzungsverlangen, das der Vorstand bereits zuvor als unzulässig
zurückgewiesen hatte (Ad hoc-Mitteilungen vom 14. und 16. Mai 2020), ein
weiteres Verlangen von B. Braun auf Ergänzung der Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 zugegangen. Gegenstand
des weiteren Ergänzungsverlangens ist die Beschlussfassung über die
Bestellung eines Sonderprüfers im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios"). Der Vorstand hat auch das
Ergänzungsverlangen vom 19. Mai 2020 sorgfältig geprüft und als unzulässig
zurückgewiesen, wird jedoch im Zuge der außerordentlichen Hauptversammlung
auf die von B. Braun aufgeworfenen Fragen eingehen.

Ferner hat B. Braun am 19. Mai 2020 beim Amtsgericht Schweinfurt eine
gerichtliche Ermächtigung zur Ergänzung der Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 um die in dem vom
Vorstand zurückgewiesenen Ergänzungsverlangen vom 13. Mai 2020 enthaltenen
Tagesordnungspunkte, einschließlich des Tagesordnungspunkts Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019, beantragt.

Ebenfalls am 19. Mai 2020 ist der Gesellschaft ein Antrag von B. Braun
betreffend eine Beschlussfassung der Hauptversammlung am 3. Juni 2020 über
die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 zugegangen. Gemäß dem Antrag von B.
Braun soll von dem Bilanzgewinn in Höhe von 203.529.952,42 Euro ein Betrag
von 33.469.235,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und der verbleibende Betrag von
170.060.717,42 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Da der Vorstand eine Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung am 3. Juni 2020 zurückgewiesen hat, wird der Antrag von B.
Braun über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 19. Mai 2020 nur dann
Gegenstand einer Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung,
wenn das Amtsgericht Schweinfurt dem Ermächtigungsantrag stattgibt und B.
Braun die Ergänzung der Tagesordnung entsprechend bekannt macht. Die vom
Vorstand bekannt gemachte Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung am 3. Juni 2020 sieht eine Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns nicht vor.

Der Aktionär Asklepios hat ebenfalls mit Schreiben vom 19. Mai 2020
beantragt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung im Falle einer
gerichtlichen Ermächtigung von B. Braun zur Ergänzung der Tagesordnung
entsprechende Gegenanträge auf Vertagung der von B. Braun geforderten
Tagesordnungspunkte bis zur ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung
gestellt werden.

Mehr Informationen können der veröffentlichten Stellungnahme unter
www.rhoen-klinikum-ag.com/uebernahmeangebot entnommen werden.

------------------------------------------------------------------------------------

Die RHÖNKLINIKUM AG zählt zu den größten Gesundheitsdienstleistern in
Deutschland. Der Klinikkonzern bietet exzellente Medizin mit direkter
Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf
Standorten Zentralklinik Bad Berka, Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt
(Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM)
werden jährlich über 860.000 Patienten behandelt. Mehr als 18.000
Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Der Einstieg in den zukunftsträchtigen
Telemedizin-Markt mit Medgate Deutschland, das innovative
RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende
Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sowie die konsequente Fortsetzung
des schrittweisen digitalen Wandels sind wichtige Säulen der
Unternehmensstrategie.

Weitere Informationen im Internet unter www.rhoen-klinikum-ag.com

Sofern Sie Informationen zum Thema Corona wünschen, verweisen wir Sie gerne
auf unsere Homepage.

Folgen Sie uns
www. twitter.com/rhoenklinikumag
www.xing.com/companies/rhön-klinikumag
www.youtube.com/rhönklinikumag

Kontakt:

RHÖN-KLINIKUM AG | Leitung Fachbereich Unternehmenskommunikation und
Marketing
Elke Pfeifer
T. +49 9771 65-12110 | elke.pfeifer@rhoen-klinikum-ag.com

RHÖN-KLINIKUM AG | Leiter Investor Relations und Treasury
Julian Schmitt
T. +49 9771 65-12250 | julian.schmitt@rhoen-klinikum-ag.com

RHÖN-KLINIKUM AG | Schlossplatz 1 | D-97616 Bad Neustadt a. d. Saale

---------------------------------------------------------------------------

22.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
                   Salzburger Leite 1
                   97616 Bad Neustadt a.d.Saale
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)9771 - 65-0
   Fax:            +49 (0)9771 - 97 467
   E-Mail:         rka@rhoen-klinikum-ag.com
   Internet:       www.rhoen-klinikum-ag.com
   ISIN:           DE0007042301
   WKN:            704230
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
                   München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                   Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1053371

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1053371 22.05.2020
 ISIN  DE0007042301

AXC0140 2020-05-22/13:35

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.