Hauptversammlung der InVision AG beschließt Aktienoptionsprogramm

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Hauptversammlung der InVision AG beschließt Aktienoptionsprogramm

11.10.2021 / 10:49
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P R E S S E I N F O R M A T I O N

Hauptversammlung der InVision AG beschließt Aktienoptionsprogramm

Düsseldorf, 11. Oktober 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG
(ISIN: DE0005859698) haben auf der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die
am Freitag, den 8. Oktober 2021 stattfand, von den Aktionären große
Zustimmung erhalten. Alle zur Beschlussfassung stehenden Tagesordnungspunkte
wurden mit klarer Mehrheit angenommen. Insgesamt waren auf der virtuellen
Hauptversammlung 85,07% des eingetragenen Grundkapitals vertreten.

Neben dem Gewinnverwendungsbeschluss, der Entlastung von Vorstand und
Aufsichtsrat, sowie der Wahl des Wirtschaftsprüfers, billigte die
Hauptversammlung das Vergütungssystem für den Vorstand und bestätigte die
bestehende Vergütung des Aufsichtsrats. Außerdem wurden Satzungsänderungen
beschlossen, um die Satzung an neue rechtliche Vorgaben anzupassen.

Darüber hinaus wurde die Gewährung und Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen
eines Aktienoptionsprogramms 2021 beschlossen. Die Ausgabe der
Aktienoptionen kann bis einschließlich 7. Oktober 2026 an
Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie
an Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte und Arbeitnehmer von
verbundenen Unternehmen erfolgen. Die Bezugsrechte können erstmals nach
Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren ausgeübt werden. Abhängig
von der Erreichung eines festgelegten Erfolgsziels in Bezug auf das Wachstum
des Konzernumsatzes der Gesellschaft gilt dann ein Ausübungszeitraum von
maximal drei Jahren.

"Wir freuen uns sehr über die Zustimmung unserer Aktionäre hinsichtlich der
Realisierung des Aktienoptionsprogramms 2021", so Peter Bollenbeck, CEO der
InVision AG. "Dadurch können wir Arbeitnehmer und Führungskräfte, die die
Unternehmensstrategie gestalten und umsetzen und damit maßgeblich für die
nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens verantwortlich sind, am Erfolg
des Unternehmen teilhaben lassen und langfristig an uns binden."

Zur Sicherung der Bezugsrechte aus Aktienoptionen wurde ein Bedingtes
Kapital 2021 in Höhe von 223.500,00 Euro beschlossen. Um das nach dem
Aktiengesetz zulässige Volumen für ein bedingtes Kapital nicht zu
überschreiten, wurde das bestehende Bedingte Kapital 2020 auf 894.000,00
Euro herabgesetzt. Ebenfalls stimmte die Hauptversammlung einer Aufhebung
der bestehenden und gleichzeitig der Schaffung einer neuen Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu, da die Ermächtigung aus dem
Vorjahr den Einsatz eigener Aktien zur Bedienung eines
Aktienoptionsprogramms nicht vorsah.

Die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung 2021 stehen ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung:
https://www.ivx.com/investors/shareholder-meetings.

Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Kunden, die Produktivität und Qualität der
Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die
Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für
Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für
Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an
der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66
E-Mail: ir@invision.de

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11.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Unternehmen:    InVision AG
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   Internet:       www.ivx.com
   ISIN:           DE0005859698
   WKN:            585969
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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