GBC AG: GBC-Selektion deutlich besser als der Gesamtmarkt

DGAP-News: GBC AG / Schlagwort(e): Marktbericht/Research Update
GBC AG: GBC-Selektion deutlich besser als der Gesamtmarkt

11.11.2020 / 09:03
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Starke Entwicklung der GBC Best of m:access-Selektion, mit einer Performance
von über 50 % seit April 2019

- GBC-Selektion deutlich besser als der Gesamtmarkt
- Qualitätssegment der Börse München m:access umfasst nun 64 Unternehmen
- Neue GBC-Auswahl enthält wieder 15 vielversprechende Unternehmen

Augsburg, 11. November 2020 - GBC Research, einer der führenden
Gesellschaften für Aktienanalysen in den Segmenten Small- und Midcaps,
erstellt seit dem Jahr 2009 regelmäßig Studien zu den aussichtsreichsten
Unternehmen des m:access, dem Qualitätssegment der Börse München. Diese
werden in der Themenstudie "GBC Best of m:access" zusammengefasst. In der
aktuellen Betrachtungsperiode (01.04.2019 bis 30.09.2020) hat sich die Best
of m:access-Auswahl des vergangenen Jahres wieder deutlich besser entwickelt
als der DAX und der breiter gefasste General Standard Index. Die Performance
der GBC-Selektion in Höhe von +50,6 % lag dabei deutlich oberhalb der
DAX-Performance in Höhe von +10,7 % oder der Performance des General
Standard in Höhe von +20,3 %.

Zum Ende der Betrachtungsperiode am 31.09.2020 umfasste das Münchner
Qualitätssegment m:access einen Rekordwert von 64 Unternehmen
unterschiedlichster Branchen mit einer Gesamtmarktkapitalisierung von rund
EUR 14,3 Mrd. Der seit Juli 2019 von der Börse München publizierte
m:access-All Share-Index weist seit seiner Auflage eine gute Performance von
15,8 % auf.

"Nachdem wir mit der letztjährigen Auswahl erneut eine außerordentliche
Performance erzielen konnten, sind wir guter Dinge, eine wieder sehr
vielversprechende Auswahl zusammengestellt zu haben", erklärt Cosmin Filker,
stellvertretender Chefanalyst der GBC AG. Im Rahmen der Erstellung der neuen
"Best of m:access"-Studie 2020 enthält die GBC Selektion erneut 15
Unternehmen.

In der "GBC Best of m:access"-Auswahl 2020 sind folgende Unternehmen
enthalten: ABO Wind AG, artec technologies AG, audius SE, Blue Cap AG, EQS
Group AG, Mensch und Maschine Software SE, Merkur Bank KGaA, Nebelhornbahn
AG, SBF AG, SHS VIVEON AG, Solutiance AG, Traumhaus AG, UmweltBank AG,
UniDevice AG, Wolftank-Adisa Holding AG.

Die aktuellen Einschätzungen zu den Einzeltiteln und auch weitere
Informationen zur Entwicklung des m:access sind in der vollständigen Studie
"GBC Best of m:access 2020" enthalten.

Diese steht kostenlos zum Download zur Verfügung:
http://www.more-ir.de/d/21805.pdf

------
Pressekontakt
GBC AG
Tel.: +49 (0)821 241133-0
Email: office@gbc-ag.de

Disclaimer
Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren dar und
ersetzt keinen Wertpapierprospekt.

Über GBC AG
Die GBC AG mit Sitz in Augsburg ist eines der führenden bankenunabhängigen
Investmenthäuser in Deutschland. Der Fokus liegt auf Small & MidCap
Unternehmen. Die GBC AG bietet in Ihrem Leistungsspektrum
Unternehmensanalysen & Research, Kapitalmarkt- & Finanzierungsberatungen
sowie Kapitalmarktkonferenzen. Die 100% Tochtergesellschaft GBC Kapital GmbH
ergänzt die Leistungen in der Gruppe um das Corporate Finance.

---------------------------------------------------------------------------

11.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

1147158 11.11.2020
 ISIN  +

AXC0112 2020-11-11/09:03

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.