elumeo SE: elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PKW-Vermögens

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elumeo SE: elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PKW-Vermögens

22.10.2019 / 10:40
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Corporate News

elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PWK-Vermögens

- Thailändisches Gericht beschlagnahmt Vermögen der PWK. Nach öffentlicher
Versteigerung können Löhne und Abfindungen beglichen werden.

- elumeo mit ausreichender Rückstellung für etwaige Zahlungsunfähigkeit der
PWK.

- Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers zielt nicht auf Klärung der
wirtschaftlichen Situation von elumeo.

Berlin, 22. Oktober 2019. elumeo SE, das führende europäische Unternehmen im
elektronischen Vertrieb von hochwertigem Edelsteinschmuck, begrüßt die
Entscheidung thailändischer Arbeitsgerichte, verbliebene Vermögenswerte der
Tochtergesellschaft PWK Jewelry Company, Bangkok zu beschlagnahmen.
Mitarbeiter des Unternehmens hatten sich an das Gericht gewendet, nachdem
die früheren Geschäftsführer der PWK mehrere Zahlungstermine hatten
verstreichen lassen, ohne eine Liquidation der Vermögenswerte einzuleiten.

"Seit Monaten warten wir auf eine ordentliche Liquidation der Vermögenswerte
der PWK zugunsten der Mitarbeiter. Nun haben die thailändischen Gerichte den
früheren Geschäftsführern zu Recht die Kontrolle entzogen. Die nun mögliche
Veräußerung der Maschinen, Bürogeräte und Gebäude wird dazu führen, dass die
Mitarbeiter endlich die ihnen vorenthaltenen Abfindungen und ausstehenden
Lohnzahlungen erhalten", sagt Wolfgang Boyé, Vorsitzender des
Verwaltungsrats der elumeo SE. Falsch seien allerdings die im Raum stehenden
Behauptungen, die Arbeiter müssten die Werte deutlich unter Marktpreis
verkaufen und die Differenz von Liquidation zur Verschuldung bleibe in den
Büchern, so Boyé.

Darüber hinaus kursieren weitere Falschmeldungen zu PWK und elumeo SE. So
hatte die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA (im Folgenden:
OSH) in den vergangenen Wochen über die Medien mehrfach unwahre Behauptungen
verbreitet. Vertreten wurden die OSH dabei jeweils durch den Treuhänder RA
Schaetze, München. Er ist zugleich Vorstandsmitglied der SWM Treuhand AG und
Kläger in einer Klage der SWM Treuhand AG gegen die elumeo SE auf Zahlung
von 10,2 Mio. Euro.

"Diese Kampagne entlarvt sich als vollkommen haltlos", sagt Boyé. "Bereits
in den vergangenen Wochen wurden die vielen widersprüchlichen Einlassungen
von Rechtsanwalt Schaetze deutlich. Wir müssen vermuten, dass das alleinige
Ziel der Kampagne die Diffamierung des Managements der elumeo SE sowie die
nachhaltige Destabilisierung und Schädigung des Unternehmens ist."

In den Pressemitteilungen legt RA Schaetze immer wieder den Fokus auf die
Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft. Er unterlässt es jedoch zu
erwähnen, dass diese Ermittlungen auf einer Strafanzeige beruhen, deren
Inhalt hauptsächlich mit der Klage der SWM Treuhand AG deckungsgleich ist
und daher RA Schaetze mutmaßlich einer der Initiatoren ist. Zwischenzeitlich
wurden die Ermittlungen in der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft
mangels Tatverdacht eingestellt. Das Management der elumeo SE wurde
vollständig entlastet.

Die OSH hatte darüber hinaus in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht
Berlin geklagt, da ihr die Teilnahme an der außerordentlichen
Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 versagt worden war. Auch diese Klage
wies das Gericht vollständig als unbegründet ab und verurteilte zudem die
Klägerin dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

elumeo nimmt zu allen Vorwürfen Stellung und widerlegt die unwahren
Behauptungen:

- RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019, den vier
PWK-Geschäftsführern drohe nach thailändischem Arbeitsrecht wegen der
Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen an die 600 Mitarbeiter eine hohe
Gefängnisstrafe. Dies sei durch das Verhalten der elumeo SE verursacht
worden. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Eine Haftung nach
thailändischem Recht besteht nur dann, wenn die Manager Löhne und
Abfindungen vorsätzlich nicht gezahlt hätten, obwohl sie dazu in der Lage
gewesen wären. Die Behauptungen von RA Schaetze sind daher in sich
widersprüchlich. Eine strafrechtliche Verantwortung der Manager der PWK kann
nur dann entstanden sein, wenn die Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen
gerade nicht auf dem Verhalten der elumeo SE beruhte. Sofern die
thailändische Justiz daher einen Haftungsgrund der früheren Manager der PWK
sieht, bestätigt dies im Gegenteil, dass die elumeo-Gruppe ihren
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und die Manager der PWK somit in
der Lage gewesen sind, die Löhne und Abfindungen zu zahlen.

- RA Schaetze behauptet zudem in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019 und vom
22.8.2019, elumeo SE habe trotz drastisch rückläufiger Verkaufszahlen
weiterhin Schmuck bei PWK in Thailand bestellt. Diese Behauptung ist
irreführend. Richtig ist: Aufgrund der zu hohen Produktionskosten bei der
PWK und dem rückläufigen Absatzvolumen wurde das monatliche Bestellvolumen
im Mai 2018 auf 25.000 Stück reduziert. Darüber hinaus gab es anders als von
RA Roderich Schaetze dargestellt hierzu keine umsetzungsfähigen
Restrukturierungsvorschläge seitens des Managements der PWK.

- In der Pressemitteilung vom 6.8.2019 behauptet RA Schaetze, die beantragte
Sonderprüfung solle angeblich Pflichtwidrigkeiten und Verstöße des
Verwaltungsrats gegen das Gesetz aufdecken und klären, ob und wie die
Mitglieder des Verwaltungsrats zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer
Aktionäre handelten. Diese Behauptung ist irreführend. Der Umfang des
Sonderprüfungsantrags wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der
Sonderprüfungsantrag umfasste insgesamt 13 Fragen, die sich ausschließlich
auf die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen der elumeo SE, der Juwelo
Deutschland GmbH und der Silverline Distribution Ltd. mit der PWK im Jahr
2018 beziehen. Fragen, die auf die Ursachen der wirtschaftlichen Situation
der elumeo SE oder der elumeo Gruppe zielen, enthält der
Sonderprüfungsantrag nicht. Somit hat es den Anschein, dass der
Sonderprüfungsantrag allein Material für die Klage der SWM Treuhand AG gegen
die elumeo SE zusammentragen will.

- RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019 und vom
14.8.2019, seine Mandantin OSH sei nicht zur Hauptversammlung der elumeo SE
am 12. Dezember 2018 zugelassen worden, weil sie den Kurs des Managements
der Gesellschaft kritisiert habe. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist:
Die OSH wurde nicht durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft und dessen
Vorsitzenden Wolfgang Boyé an der Stimmausübung gehindert. Vielmehr hatte
die OSH ihre Aktionärsrechte nach grob fahrlässiger Verletzung von
Meldepflichten gemäß WpHG verloren. Dies hat das Landgericht Berlin in
seinem Urteil vom 2.8.2019 bestätigt (AZ 100 O 4/19).

- In den Pressemitteilungen vom 6.8.2019 und vom 14.8.2019 behauptet RA
Schaetze, elumeo habe PWK Jewelry Ltd. angeblich ausgeplündert, indem Waren
bestellt, aber nicht bezahlt wurden. Diese Behauptung ist falsch. Richtig
ist: Allein von März bis September 2018 wurden dem Management der Fabrik
über 9 Mio. Euro gezahlt. Es wurde aber nach eigenen Unterlagen der PWK nur
Schmuck im Wert von 5,6 Mio. Euro geliefert.

- RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 22.8.2019 und vom
6.9.2019, ein von Wolfgang Boyé eingesetzter Manager habe die lokale
PWK-Geschäftsführung ausdrücklich angewiesen, in keinem Fall Assets aus dem
Besitz der elumeo-Tochterfirma zu verkaufen, um so Mittel zur Zahlung von
Abfindungen bereitzustellen. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist:
Wolfgang Boyé kann als Vorsitzender des Verwaltungsrats überhaupt keine
Manager in Tochtergesellschaften einsetzen. Die Bestellung von
Geschäftsführern in Tochtergesellschaften bedarf vielmehr eines Entscheides
des Verwaltungsrats, der in diesem Fall vorlag. Darüber hinaus ist auch der
Inhalt der Behauptung falsch. Besagter Manager hat lediglich darauf
hingewiesen, dass Ware ohne Zustimmung nicht unter Marktwert verkauft werden
darf. Für eine verantwortungsvolle Geschäftsführung ist dies eigentlich eine
Selbstverständlichkeit.

- In der Pressemitteilung vom 6.9.2019 behauptet RA Schaetze, dass die
Geschäftsführer durch Vorstandsbeschluss (gemeint ist wohl:
Verwaltungsratsbeschluss) als persönliche Bürgen benutzt worden seien. Diese
Behauptung ist falsch. Richtig ist: Einmal abgesehen davon, dass es weder
nach thailändischem Recht noch nach deutschem Recht möglich ist, Bürgen
gegen deren Willen zu "benutzen", hat der Verwaltungsrat der elumeo SE zu
keinem Zeitpunkt persönliche Bürgschaften von den Geschäftsführern der PWK
verlangt.

- RA Schaetze behauptet in der Pressemitteilung vom 6.9.2019, die elumeo SE
bediene angeblich nicht ihre Verbindlichkeiten gegenüber PWK, obwohl bei
elumeo und Juwelo in Deutschland Schmuck im Wert von 4 Mio. Euro lagere, der
nachweislich von PWK stammt. Darüber hinaus behauptet er, dass nach einem
möglichen Verkauf von Vermögensgegenständen der PWK die "Differenz von
Liquidation zur Verschuldung in den Büchern der elumeo SE verbleibt". Diese
Behauptung ist falsch. Richtig ist: Wie aus dem geprüften Jahresabschluss
2018 ersichtlich ist, gibt es keine offenen Rechnungen der elumeo SE oder
der Juwelo Deutschland GmbH gegenüber der PWK. Demzufolge können auch keine
Verbindlichkeiten der PWK in den Büchern der elumeo SE verbleiben.

- In der Pressemitteilung vom 18.9.2019 behauptet RA Schaetze, eine
Mehrwertsteuerrückerstattung in Höhe von 1,1 Mio. Euro könne PWK angeblich
frühestens in drei bis fünf Jahren erwarten. Dies Behauptung ist
irreführend. Richtig ist: Der Großteil der
Mehrwertsteuerrückerstattungsforderung stammt aus dem Jahre 2014. Die
genannte Fünf-Jahres-Frist ist also bereits abgelaufen.

- RA Schaetze erweckt in der Pressemitteilung vom 18.9.2019 den Eindruck, im
Falle einer Insolvenz der PWK sei auch eine Insolvenz der elumeo SE zu
erwarten. Zudem werde die Rückstellung, die die elumeo SE für mögliche
Belastungen aus der Abwicklung der PWK gebildet hat, "unter keinen Umständen
ausreichen". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Die gebildete
Rückstellung für mögliche Belastungen aus der Abwicklung der PWK wurde auch
unter der Annahme einer Insolvenz der PWK gebildet. Selbst im Falle einer
Insolvenz der PWK wird das Risiko, dass die elumeo SE tatsächlich in dieser
Höhe belastet werden könnte, als gering eingeschätzt.

- In der Pressemitteilung vom 18.9.2019 versucht RA Schaetze den Eindruck zu
erwecken, aus dem Verfahren gegen die KAT FLORENCE Design Ltd. sei mit
zusätzlichen Belastungen für die elumeo SE zu rechnen. Diese Behauptung ist
irreführend. Richtig ist: Bezeichnenderweise wurden diese angeblichen
Ansprüche bisher überhaupt nicht substantiiert vorgetragen. Mit Schriftsatz
vom 8. August 2019 wurde eine kurzfristige Begründung dieser Ansprüche
angekündigt, die jedoch bisher nicht eingegangen ist. Vielmehr wurde um eine
umfangreiche Fristverlängerung gebeten. Als kurzfristig ist dies also nicht
zu bezeichnen.

- RA Schaetze versucht in der Pressemitteilung vom 23.9.2019 den Eindruck zu
erwecken, aus dem konzerninternen Verrechnungspreissystem drohten der elumeo
SE Steuernachzahlungen in Höhe von über EUR 10 Mio. sowie eine
strafrechtliche Verfolgung nach § 370 AO. Diese Behauptung ist falsch.
Richtig ist: Das Verrechnungspreissystem der elumeo SE war im Jahr 2018
Gegenstand einer ausführlichen Betriebsprüfung, die ohne Beanstandungen des
Verrechnungspreissystems blieb.

Über das Unternehmen:

Der elumeo-Konzern mit Sitz in Berlin ist das führende europäische
Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in
Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. elumeos Ziel ist es,
hochwertigen Edelsteinschmuck zu einem bezahlbaren Luxus für jeden zu
machen.

Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen wie etwa Fernsehen,
Internet, Smart TV und Smartphone-App bietet das börsennotierte Unternehmen
seinen Kunden vor allem farbigen Edelsteinschmuck zu vergleichsweise
günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt ganz überwiegend über den
Direktvertrieb. So betreibt der elumeo-Konzern etwa Homeshopping
Fernsehsender in Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland,
Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und
den USA.

Kontakt:

elumeo SE
Bernd Fischer, Geschäftsführender Direktor (CFO)
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin
Tel.: +49 30 69 59 79-0
Fax: +49 30 69 59 79-20
E-Mail: bernd.fischer@elumeo.com

Kontakt:
Bernd Fischer, geschäftsführender Direktor (CFO).

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   Fax:            +49 30 69 59 79-20
   E-Mail:         info@elumeo.com
   Internet:       www.elumeo.com
   ISIN:           DE000A11Q059
   WKN:            A11Q05
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