Dr. Greger & Collegen: Greensill Bank AG - Sind Kundeneinlagen gefährdet? BaFin ordnet Moratorium an

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Dr. Greger & Collegen: Greensill Bank AG - Sind Kundeneinlagen gefährdet?
BaFin ordnet Moratorium an

04.03.2021 / 09:51
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Greensill Bank AG - Sind Kundeneinlagen gefährdet?
BaFin ordnet Moratorium an

München/Regensburg 04.03.2021 - Nachdem am vergangenen Dienstag bekannt
wurde, dass die Firmengruppe "Greensill Capital" in Australien
Insolvenzschutz beantragt hat, steht nun auch die in Bremen ansässige
Greensill Bank AG in den Negativschlagzeilen. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") teilte per Pressemitteilung mit,
dass sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank wegen
drohender Überschuldung erlassen hat. Scope zufolge beliefen sich die
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuletzt auf 3,8 Mrd. EUR Ende 2019. Die
Bilanzsumme der Bank belief sich zum Stichtag 31.12.2020 angabegemäß auf 4,5
Mrd. EUR.

Laut Information der BaFin habe sie in einer forensischen Sonderprüfung
festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage sei, den Nachweis
über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der
GFG Alliance Group angekauft habe. Diese Forderungen sind offenbar derart
substantiell, dass die BaFin aufgrund des fehlenden Nachweises über deren
Existenz jetzt die Reißleine zog und das Moratorium über die Greensill Bank
AG anordnete.

Was bedeutet das für die Einlagen der Bankkunden?

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG fallen unter das
Einlagensicherungsgesetz. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH ("EdB") an. Hierüber sind Einlagen jedes einzelnen
Kunden in Höhe von bis zu 100.000,- EUR geschützt. Die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen vor, sobald die BaFin den
Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts
unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. ("BdB").
Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den
Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 EUR hinausgeht
- und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Die Entschädigungsvoraussetzungen sind noch nicht eingetreten. Das aktuelle
Moratorium der BaFin gibt allerdings Grund zu der Besorgnis, dass dieser
Fall eintreten könnte, auch wenn zunächst Rettungsbemühungen seitens der
BaFin geprüft werden. Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen
Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank AG käme als nächster Schritt auch die
Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht.

Was können betroffene Kunden der Greensill Bank AG jetzt tun?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen
bietet betroffenen Kunden der Greensill Bank AG an, sich kostenlos einer
Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere
Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Sollten auch Sie ein Konto bei der Greensill Bank AG haben, können Sie sich
unter Angabe des Stichwortes "Greensill" auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

Greensill@dr-greger.de

für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen
registrieren. Registrierte Interessenten erhalten kostenlos weiterführende
Informationen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
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Web: www.dr-greger.de

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