Der Rechtsstreit zwischen der UniCredit Bank Austria und der zur 3-Banken-Gruppe gehörenden Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) geht weiter. Bei der BTV ist eine Klage der Bank Austria und deren CABO Beteiligungsgesellschaft auf Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 10. Juni eingelangt, wie das Institut mitteilte. Nach Auffassung des BTV-Vorstandes sei die Klage unberechtigt.

Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses der Entlastung der BTV-Vorstände Gerhard Burtscher, Mario Pabst und Michael Perger sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbank-Chef Franz Gasselsberger und seiner Stellvertreterin BKS-Chefin Herta Stockbauer sowie auf Nichtentlastung von Bank-Austria-Vorstand Gregor Hofstätter-Pobst sowie die Ablehnung von diversen Anträgen auf Durchführung von Sonderprüfungen, wie aus der BTV-Mitteilung von Dienstagnachmittag weiter hervorgeht.

Bank Austria und CABO begehren demnach weiters die gerichtliche Feststellung, dass sämtlichen Vorstandsmitgliedern sowie den Aufsichtsräten Gasselsberger und Stockbauer die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, dem Aufsichtsratsmitglied Hofstätter-Pobst die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt sowie die Durchführung der zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 22 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.

Die Bank Austria und die CABO Beteiligungsgesellschaft haben auch bereits Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlungen (HV) von Oberbank und BKS eingebracht.

itz/kre

 ISIN  AT0000625504
 WEB   http://www.btv.at
       http://www.bankaustria.at

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