Der Vorstand der BBT SE wurde am 22. Oktober 2020 durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrates dazu ermächtigt, den Vertrag mit der ARGE H51 Pfons-Brenner aufzulösen

Bozen/Innsbruck (OTS) - Trotz intensivster Verhandlungen und Bemühungen in den vergangenen Monaten konnte hinsichtlich der vertraglichen Meinungsverschiedenheiten beim Baulos H51 Pfons-Brenner, dem etwa 15 km langen südlichsten Abschnitt des Projektgebiets in Österreich, zwischen der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) und dem Auftragnehmer, der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus PORR Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A.) keine Einigung erzielt werden.

Das betreffende Schreiben der BBT SE über die Vertragsauflösung des Bauvertrags wurde am 27. Oktober 2020 an die ARGE H51 übermittelt.

„Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen. Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht. Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner Basistunnel sicherzustellen, wurde bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet“, erklären die beiden Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer.

Keine konstruktive Zusammenarbeit mit der ARGE H51 seit
Vergabe des Bauloses

Seit kurz nach Auftragsvergabe bestehen große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen der BBT SE als Bauherrn und der ARGE H51 bei diesem größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet.

In den vergangenen Tagen wurde die Sachlage von der ARGE H51 in der Öffentlichkeit einseitig und sehr vereinfacht dargestellt und nur auf das Thema Tübbinge beschränkt.

Die BBT SE hält jedoch ausdrücklich fest, dass es sich nicht um Probleme technischer Natur, wie das angesprochene Tübbingsystem handelt; Hauptgrund für die Vertragsauflösung sind die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen in mehreren zentralen vertraglichen Punkten, und der nunmehr eingetretene Vertrauensverlust der BBT SE in die ARGE H51.

Die BBT SE wird zudem keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um die ARGE H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen.

Das Tübbingsystem

Die noch unter der technischen Federführung des früheren Vorstands durchgeführte Ausschreibung hat die Verantwortung für die Planung und die Ausführung des Tübbingsystems mit einer Mindestdicke von 40 cm dem Auftragnehmer übertragen, damit dieser bei der Realisierung des Bauwerks seine Unternehmererfahrung einbringen kann. Wenn die ARGE H51 der Ansicht war, dass ein 40 cm-Tübbing die Lasten nicht aufnehmen konnte, hätte sie einen stärkeren Tübbing anbieten können.

Die ARGE H51 gibt erst jetzt, nach bereits erfolgter Auftragsvergabe an, dass der von ihr angebotene 40 cm Tübbing nicht umsetzbar ist und verlangt entweder eine Erhöhung der Tübbingstärke oder eine Reduzierung der Lasten gemäß Planung zulasten der BBT SE.

Die BBT SE als Auftraggeberin hat dennoch stets ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der ARGE H51 zum Ausdruck gebracht, und mehrfach Lösungen für das von der ARGE H51 beim „Tübbingsystem“ aufgeworfene technische Problem aufgezeigt. Die BBT SE bedauert es zutiefst, dass diese Hilfestellungen von Seiten der ARGE H51 nicht angenommen wurden, und es dadurch beim Baulos Pfons-Brenner zu sehr schwerwiegenden Verzögerungen kam, die bei Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, vermieden hätten werden können.

Der einzige Weg

Die BBT SE hat sich angesichts der verschlossenen Haltung des Auftragnehmers im September 2020 veranlasst gesehen, der ARGE H51 eine letzte Chance auf eine vertragskonforme und partnerschaftliche Abwicklung des Projekts einzuräumen. Trotz intensiver Bemühungen war eine Lösung nicht erzielbar und die Vertragsauflösung für die BBT SE unumgänglich.

Beide BBT-Vorstände betonen: „Als neuer Vorstand haben wir ein schwieriges Baulos übernommen und uns noch fast ein Jahr lang intensiv um eine Lösung bemüht. Einen „Milliarden-Auftrag“ löst man nicht leichtfertig auf; uns blieb aber jetzt keine andere Wahl, weil auch der zuletzt von der ARGE H51 am 5. Oktober 2020 vorgelegte Lösungsvorschlag bauwirtschaftlich und rechtlich nicht tragfähig war. Auch uns ist die Entscheidung der Vertragsauflösung nicht leichtgefallen. Als öffentlicher Auftraggeber sahen wir uns dennoch zu dieser Entscheidung gezwungen, um den sorgsamen und rechtskonformen Umgang mit öffentlichen Geldern zu gewährleisten.“

Neuausschreibung ermöglicht den weiteren Fortschritt des
Brenner Basistunnels

Die Vertragsauflösung mit der ARGE H51 beim Baulos Pfons-Brenner zum jetzigen Zeitpunkt, und mit der dadurch notwendigen Neuausschreibung erfordert eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans. Die BBT SE wird auch weiterhin ihr Äußerstes tun, um das zukunftsweisende Infrastrukturprojekt Brenner Basistunnel im bestmöglichen Zeitrahmen voranzubringen.

Bei einem so komplexen Infrastrukturprojekt wie dem Brenner Basistunnel können nicht geplante Ereignisse eintreten, die Auflösung des Bauvertrags ist so ein Ereignis. Beim Projekt des BBT sind als Risikovorsorge sowohl Puffer für die Bauzeit als auch für die Baukosten grundsätzlich eingeplant.

Nachdem nun die Entscheidung zum Baulos H51 gefallen ist, wird die BBT SE die laufende Evaluierung zum Bauzeitplan abschließen, alle möglichen Maßnahmen bewerten und einen aktualisierten Bauzeitplan fertigstellen. Auf Basis des aktualisierten Bauzeitplans wird geprüft ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreicht.