Behörden haben einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr mehr als 900 000 Abfragen von Konten von Privatpersonen beantragt. Wie "Bild" (Mittwoch) unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtete, waren es 2019 insgesamt 915 257. Dies seien 14,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie gewesen. Im Jahr 2005 waren es demnach 8689 Abfragen gewesen, 2010 fast 57 000.

Mit dem Kontenabrufverfahren sollen unter anderem Steuerbetrug und Sozialmissbrauch verfolgt werden. Es steht nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern unter anderem Finanz- und Sozialbehörden sowie Gerichtsvollziehern zur Verfügung. Das Ergebnis dieser Abrufe enthält demnach die Kontenstammdaten. Kontenbewegungen oder -stände können nicht ermittelt werden. Aufgrund größerer Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Datenschützer hatten zuletzt eine Evaluierung des Kontenabrufverfahrens gefordert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte im Oktober der "Welt am Sonntag", jeder Kontenabruf sei ein "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung"./seb/DP/zb

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