Die BAWAG sieht in der Sammelpass-Aktion der Post eine nicht zulässige Abwerbeaktion der Post zugunsten der Bank99, schrieb die BAWAG am Abend in einer Mitteilung. Die Einstweilige Verfügung gegen diese Sammelpass-Aktion datiere vom 18. Februar.

Der Post werde damit untersagt, die Sammelpass-Aktion in Post-Geschäftsstellen und durch Postpartner, die weiterhin Bankdienstleistungen für die BAWAG P.S.K. erbringen, weiter anzubieten. Zudem muss die Post Teilnehmer an der Sammelpass-Aktion aufgrund der Entscheidung von sich aus über die Einstellung der Aktion informieren.

Die mit 1. November von zuvor 7,90 auf 9,90 Euro erhöhte Gebühr bei Bareinzahlungen am Schalter zugunsten von Fremdkonten wird von der Bank mit hohen Abwicklungskosten argumentiert und verteidigt. Trotz des hohen Aufwands biete die BAWAG nach wie vor Bareinzahlungen am Schalter an und gebe damit auch Fremdbankkunden - zum Beispiel Kunden von Onlinebanken ohne eigene Filialinfrastruktur - die Möglichkeit, diese Dienstleistung zu nutzen.

rf/pm

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