FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die Uncommix Ltd., London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen, keine Erlaubnis nach dem VAG zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts und keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (21.01.2022)

AXC0121 2022-01-21/12:30

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