AKTIE IM FOKUS 3: Koenig & Bauer-Aktionäre ziehen nach Gewinnwarnung Reißleine
23.12.2019 | 18:03
(neu: Aktienkurs im 1. Absatz aktualisiert und um Aktien von Heidelberger Druck ergänzt)
FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer
Wegen eines "weiterhin sehr anspruchsvollen Marktumfelds" seien nicht alle Aufträge wie ursprünglich erwartet gewonnen und nicht alle für dieses Jahr vorgesehenen Abschlüsse getätigt worden, hatte Koenig & Bauer mitgeteilt. Höhere Kosten bei der Abwicklung von Aufträgen seien zudem zu Lasten der Profitabilität gegangen. Die operative Gewinnmarge (Ebit) dürfte demnach zwischen 4 und 4,5 Prozent liegen. Ursprünglich wollte das Unternehmen eine Ebit-Marge von 6 Prozent erreichen. Statt eines steigenden Umsatzes dürfte dieser nur stagnieren.
"Eine heftige Gewinnwarnung als Lastminute-Weihnachtsüberraschung",
urteilte Analyst Michael Junghans von der Commerzbank
Anders Henning Breiter von der Privatbank Hauck & Aufhäuser, der seine Kaufempfehlung für die Papiere bekräftigte. "Selbst auf Basis der Schätzungen für 2019 sollte es für den Aktienkurs nun kaum noch Platz nach unten geben", schrieb der Analyst. Die Papiere seien nurmehr mit einem Aufschlag von zehn Prozent über dem vorsichtig veranschlagten Buchwert bewertet. Allerdings reduzierte Breiter das Kursziel um 13 auf 54 Euro. Die Probleme des Unternehmens mit den Kosten dürften seiner Ansicht nach vorübergehender Natur sein.
Erfahrungsgemäß werde ein Großteil der Aufträge erst zum Jahresende hin erteilt, erläuterte Breiter. Standard-Druckmaschinen würden daher vorgefertigt und stünden dann mithin zur Auslieferung bereit. Breiter interpretierte die Mitteilung von Koenig & Bauer dahin, dass mehrere Aufträge, die zur Unterschrift bereit gewesen seien, am Ende doch nicht zustande gekommen seien. "Vermutlich das Resultat der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten"./bek/he
ISIN DE0007193500 DE0007314007
AXC0197 2019-12-23/18:03
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.