Rund 390.000 Konsument:innen- und Wohnrechtsberatungen im Jahr 2021 – Insgesamt rund 13 Millionen Euro für Konsument:innen erkämpft

Wien (OTS) - Im Jahr 2021 haben die Arbeiterkammern fast 390.000-mal in Sachen Konsument:innenschutz und Wohnrecht beraten und insgesamt rund 13 Millionen Euro für die Konsument:innen erkämpft, bilanziert die AK anlässlich des Welttages der Konsument:innenrechte morgen, Dienstag. Großen Ärger bereiteten den Konsument:innen vor allem „die eigenen vier Wände“, Dienstleistungen wie Fitnessstudios, Reisen und Veranstaltungen sowie Einkäufe, Banken und Versicherungen.

Bei den AK Konsumentenschützer:innen war auch im Vorjahr jede Menge los: Jede vierte Anfrage und Beschwerde drehte sich rund ums Wohnen, ein weiteres Viertel rund um Dienstleistungen wie Handwerker, Fitnessstudios, Reisen und Veranstaltungen. Rund 15 Prozent der Konsument:innen ärgerten sich beim Einkaufen, etwa bei Möbelkäufen sowie über Bank- und Versicherungsleistungen. Weitere Ärgernisse betrafen etwa Handyrechnungen, Internetabzocke, Datenschutzfragen und Identitätsdiebstahl. „Gerade bei den Reise- und Freizeitdienstleistungen war im Vorjahr oft noch Corona das Thema“, betont Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung in der AK Wien. „Die Konsumentinnen und Konsumenten beschwerten sich da meist über stornierte Flüge, abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Fitnessstudios.“

Konsument:innen mussten trotz klarer Rechtslage sehr oft ihrem Geld nachlaufen – das betraf vor allem abgesagte Flüge und Fitnessstudios. „In vielen Fällen bekamen die Konsumentinnen und Konsumenten nur mit Hilfe der AK Konsumentenschützer:innen ihr Geld zurück“, erzählt Zgubic und nennt ein Beispiel: „So haben wir 60 Konsument:innen geholfen, den Kaufpreis für umetikettierte teure ‚Made in Austria‘-Masken zurückzubekommen, die angeblich aus China importiert waren. In Summe waren das rund 10.000 Euro.“

In etwa 19.000 Fällen mussten die AK Konsument:innen- und Wohnrechtsberater:innen bei Unternehmen außergerichtlich intervenieren und konnten dabei 10,3 Millionen Euro für die Konsument:innen rausholen. Auffällig: Betrugsfälle beim Online-Banking haben zugenommen. Auch hier unterstützt die AK die Betrugsopfer. Nach Ansicht der AK müssen in den meisten Fällen die Banken die Haftung übernehmen.

Die Arbeiterkammern klagten rund 300-mal vor Gericht und erstritten 2,7 Millionen Euro für die Konsument:innen. So klagte die AK zum Beispiel gegen hohe Stornokosten von Reiseveranstaltern, Check-in-Gebühren von Billigairlines, Servicegebühren bei abgesagten Veranstaltungen sowie lange Bindungsfristen und unzulässige Zusatzgebühren bei Fitnessstudios. Auch gegen den Online-Zahlungsdienstleister brachte die AK Klage ein wegen unzulässiger Klauseln, zu hohen Mahnspesen und Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

„Insgesamt haben wir also rund 13 Millionen Euro für die Konsumentinnen und Konsumenten erkämpft“, fasst Zgubic zusammen. „Das ist gegenüber 2020 ein Plus von rund einem Fünftel.“

(Forts.)