Linz (OTS) - Der Nationalrat hat gestern einstimmig eine wichtige Neuerung für pflegende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschlossen. Künftig soll es ein Recht auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen sowie die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Wochen geben. „Das erleichtert die Situation für viele Beschäftigte, die sich zuhause auch um die Pflege von Familienangehörigen kümmern müssen, doch beträchtlich“, freut sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Der Rechtsanspruch besteht künftig, wenn der/die Arbeitnehmer/-in in einem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten arbeitet und dient der Pflege oder Betreuung naher Angehöriger. Bisher mussten Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber vereinbart werden, was in der Praxis oft zu Schwierigkeiten führte. Denn oft verzichteten die betroffenen Arbeitnehmer/-innen aus Furcht vor beruflichen Nachteilen auf diese Möglichkeit.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem im Fall eines längeren Pflege-bzw. Betreuungsbedarfs für nahe Angehörige wie bisher die Möglichkeit vor, mit dem Arbeitgeber eine längere Pflegekarenz bzw. -teilzeit zu vereinbaren. Sollte es in den ersten zwei Wochen zu keiner derartigen Vereinbarung kommen, sieht der Gesetzesvorschlag nun einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder auf Pflegeteilzeit für weitere zwei Wochen vor.

Auch wenn der genaue Gesetzestext noch nicht bekannt ist, begrüßt die Arbeiterkammer Oberösterreich die Neuerungen, die auf einem Initiativantrag der SPÖ basieren. „Dadurch kann die oft schwierige Situation, die Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen mit den beruflichen Aufgaben unter einen Hut zu bringen, wesentlich einfacher gestaltet werden als bisher“, so AK-Präsident Kalliauer.