Zinsenstopp während Stundungszeitraum – Ausgeweitetes Stundungsrecht

Wien (OTS) - Die Regierung plant, Kreditstundungen bis Oktober 2020 weiter zu verlängern. Es braucht unbedingt einen Zinsenstopp während des Stundungszeitraumes, verlangt die AK. Ansonsten erleben KonsumentInnen eine böse Überraschung – der Kredit wird viel teurer aufgrund der im Hintergrund unbemerkt laufenden Zinseszinsen. Überdies müssen die gesetzlichen Regeln klarer ausformuliert werden:
Das Stundungsrecht muss ausgeweitet werden.

Die AK fordert, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu den Kreditstundungen klarer und konsumentenfreundlicher ausformuliert werden. Konkret verlangt die AK:

+ Zinsenstopp während Stundungszeitraums: Es sollen keine Zinsen während des Stundungszeitraumes angelastet werden – das soll das Gesetz klarstellen. Der Zinsenlauf soll also gestoppt werden. Dazu zählt auch, dass keine Spesen während des Stundungszeitraumes verrechnet werden. Die österreichische Regelung fällt hinter die deutsche Gesetzgebung zurück. In Deutschland fallen im Stundungszeitraum keine Zinsen an.

+ Stundungsrecht für alle Kredite: Im Wesentlichen gilt das gesetzliche Stundungsrecht nur für Bankkredite. Es sollen aber alle Formen von Verbraucherkrediten umfasst werden, vor allem inklusive Finanzierungsleasing und Warenkredite sowie Kontoüberziehungen. Außerdem sollen weitere Schutzbestimmungen – die Beschränkung von Verzugszinsen und Inkassokosten – und der Ausschluss von Konventionalstrafen an die im Gesetz vor-gesehene Oktoberfrist angeglichen werden.

+ Stundungen für mehr KonsumentInnen: Nicht nur KreditnehmerInnen sollen in den Genuss von Stundungen gelangen, sondern alle Zahlungsverpflichteten eines Kreditvertrages wie Bürgen oder Garanten.

+ Bedingungen für Stundungsrecht flexibler gestalten: Es gibt einzelne Fälle, etwa MitarbeiterInnen in der Gastronomie, die von den Banken abgewiesen wurden, weil sie bereits vor dem Lockdown arbeitslos waren. Der von den Banken ins Treffen geführte Grund der saisonbedingten Arbeitslosigkeit greift gerade in der Gastronomie und Hotellerie für die AK nicht – denn wegen der Corona-Krise gibt es momentan verringerte Ar-beitschancen für Betroffene.

+ Minus auf dem Konto begrenzen: Viele Menschen brauchen finanzielle Überbrückungen und überziehen daher ihr Girokonto. Die Banken sollten auch hier kein lukratives Zusatzgeschäft machen und ihren KundInnen einen verbraucherfreundlichen Corona-Zinssatz für ein Minus auf dem Konto für ein Jahr verrechnen – maximal fünf Prozent!

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.