Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
(„Prospektverordnung“) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979,
in der jeweils geltenden Fassung.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um einen
Wertpapierprospekt noch um ein Angebot zum Verkauf oder um eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der
UBM Development AG (Gesellschaft). Diese Mitteilung stellt weder eine
Finanzanalyse in Bezug auf Finanzinstrumente, noch eine auf
Finanzinstrumente bezogene Anlageberatung oder eine auf
Finanzinstrumente bezogene Empfehlung und auch keine sonstige Beratung
jedweder Art dar. Ein öffentliches prospektpflichtiges Angebot der
Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gemäß
Prospektverordnung erstellten Wertpapierprospekts. Der Prospekt der
6,75% Grünen Anleihe 2025-2030 der UBM Development AG (Gesellschaft),
ISIN: AT0000A3PGY9, wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am
29.09.2025 gebilligt und ist auf der Website der Gesellschaft
gemeinsam mit allfälligen Nachträgen und Ergänzungsblättern (gemeinsam
der „Prospekt“) unter
https://www.ubm-development.com/de/ubm-green-bond-2025/
abrufbar. Die Billigung des Prospekts durch die FMA ist nicht als
Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt
zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass
potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine
Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen
der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu
verstehen.