UBM Development
Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979, in der jeweils geltenden Fassung.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um einen Wertpapierprospekt noch um ein Angebot zum Verkauf oder um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der UBM Development AG (Gesellschaft). Diese Mitteilung stellt weder eine Finanzanalyse in Bezug auf Finanzinstrumente, noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Anlageberatung oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Empfehlung und auch keine sonstige Beratung jedweder Art dar. Ein öffentliches prospektpflichtiges Angebot der Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gemäß Prospektverordnung erstellten Wertpapierprospekts. Der Prospekt der 6,75% Grünen Anleihe 2025-2030 der UBM Development AG (Gesellschaft), ISIN: AT0000A3PGY9, wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 29.09.2025 gebilligt und ist auf der Website der Gesellschaft gemeinsam mit allfälligen Nachträgen und Ergänzungsblättern (gemeinsam der „Prospekt“) unter https://www.ubm-development.com/de/ubm-green-bond-2025/ abrufbar. Die Billigung des Prospekts durch die FMA ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.