Zwischensteuer
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Die Zwischensteuer ist eine Sonderform der Körperschaftssteuer in Höhe von 12,5 %. Ihr unterliegen innerhalb einer Privatstiftung österreichischen Rechts folgende Kapitalerträge:
- Geldeinlagen und sonstige Forderungen bei in- und ausländischen Kreditinstituten
- Forderungswertpapiere, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, obligationsähnliche Genussrechte, wenn im Rahmen eines public placements begeben (unabhängig vom Ort der kuponauszahlenden Stelle und unabhängig davon, ob ein in- oder ausländischer Emittent vorliegt)
- Veräußerungsgewinne einer mind. 1%igen Beteiligung an einer in- oder ausländischen Körperschaft

