Zuschreibung
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Unter einer Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes. Im Gegensatz dazu steht die Abschreibung. Die Zuschreibung wird vorgenommen um eine Wertzunahme des Vermögensgegenstandes abzubilden bzw. um Abschreibungen verganger Perioden zu berichtigen. Weiters siehe hiezu auch EBIT und EBITDA.

